semitischen Äußerungen tigen, besonders hervor. Man daß der Antisemitismus, der Haß gegen muß sich vergegenwär- Juden als Menschen, als „Rasse“, durch den Nationalsozialismus ungeheuerliche Steigerungen erfahren in nn art ET En Ka e konnte. Er wurde vom Nationalsozialismus als hauptsächlichs tes Mittel zur Barbarisierung des deutschen Volkes benutzt . Deutsche Men. schen sollten sich, mit ihm behaftet, die verbrecherische Auffas sung aneignen, daß es Völker oder Rassen gäbe, die dem deutschen Volke „rassisch“ nicht nur nicht ebenbürtig, sondern auch nicht wert zu leben seien, desbalb unterworfen, unterdrückt und ausgebeutet, auch selbst ver- : nicıtet werden von könnten. antidemokratischen Antisemitismus Kräften war, als Mittel nachdem reaktionärer er schon Politik früher benützt worden war — wie zum Beispiel Antimarxismus —, eines der Haupttlıemen der nationalsozialistischen Propaganda und als solche eine Hauptstütze der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Diese Ideologie der Barbarei im schlimmsten Sinne, die von den deutsch en Faschisten nicht aur propagiert, sondern gegen Juden in die Tat umgese tzt wurde, hat :' unter anderem zu dem Ergebnis geführt, daß Millio nen Menschen als Juden gemordet wurden. Die reaktionären imperialistisc hen Kräfte gestatten nunmehr, daß heute wieder auf diese übelste , aber grundlegende barbarische Ideologie nichten, zurückgegriffen der Berechtigung, wird, daß Menschen sich weiter daran als Juden zu die Ideologie ver... der: Berechtigung der Vernichtung von Menschen überhaupt und von ganzen Völkern als „minderwertig* gegenüber der „arischen“ oder sonst „höher- stehenden Rasse“ entwickeln kann. So ermöglichen sie es, die Völker neu zu barbarisieren, sie wieder zu befähigen, den Weg des Faschismus, des verbrecherischen Versuches der Niederwerfung der demokratischen Länder und Völker zu beschreiten. Jede Äußer ung des Antisemitismus ist daher eine besonders bezeichnende Bekundung von Rassenhaß. Hierbei kommt es keineswegs darauf an, ob Menschen, die Juden sind oder als solche betrachtet werden, in ihrer Gesamtheit oder einzelne Gruppen von ihnen im Sinne der Wissenschaft als Rasse anzusehen wären; wird gegen sie auch nur als vermeint- liche Rasse gehetzt , Mißachtung oder Diskriminierung welcher Art immer bekundet, dann liegt Rassenhaß vor. Er trägt in aller Regel der Fälle Verbrechensschwere. Er trägt Rassenhetze punktes ganz einen besondere selten, des deutschen Schwere im im vorliegenden allgemeinen Faschismus, der nur in zeitweiligen der Fall, Zeit Besetz in dem des die Höhe- ung sowjetischer Gebiete, vorgekommenen Grad angenommen hat. Dieser Grad wird durch die böswillige Erfindung des Angeklagten verkörpert, er habe selbst in Przemysl erlebt, daß eine jüdische Familie deutsche Soldaten zu ermorden versucht habe. Hier steigert sich die Bekundung des Rassenhasses 292

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