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BGH, Urteil vom 28.09.1960 – IV ZR 98/60LG Berlin; KG11.11.1959
BeckRS 1960, 31386824
BGH, Urteil vom 28.09.1960 – IV ZR 98/60LG Berlin; KG11.11.1959
Titel:
BGH: Urteil vom 28.09.1960 - IV ZR 98/60
Normenketten:
§ 9 Abs. 5 BEG
§ 79 BEG
Amtlicher Leitsatz:
Die Vermutung des §79 Abs. 1 Satz 2 BEG geht nur dahin, daß der Verfolgte seit der
Vollendung seines 70. Lebensjahres nicht mehr arbeitsfähig ist. Sie erstreckt sich nicht darauf,
daß ein tatsächlich noch arbeitsfähiger Verfolgter sich in diesem Lebensalter den Zustand der
Arbeitsfähigkeit nicht hätte erhalten können, wann er nicht verfolgt worden, sondern
ununterbrochen den Anforderungen seines Berufs ausgesetzt gewesen wäre. Diese
hypothetische Tatsache ist ausschließlich nach §9 Abs. 5 BEG zu beurteilen; sie ist von dem zur
Leistung der Entschädigung verpflichteten Land zu beweisen und nach §287 ZPO festzustellen.
Schlagworte:
Verkündet am 28. September 1960
Schorm, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 23. September 1960 unter
Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Johannsen, Wüstenberg, Maaß und Wilden
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom
11. November 1959 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung,
auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren des Revisionsrechtszuges ist frei von gerichtlichen Gebühren und Auslagen.
Von Rechts wegen
Der am ... 1871 geborene Kaufmann Salomon K. war Jude. Er war an einer offenen
Handelsgesellschaft beteiligt, die sich mit der Fabrikation, dem Großhandel und dem Export von
Reklameartikeln befaßte. Im Jahre 1936 wurde die offene Handelsgesellschaft in eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung umgewandelt. K. besaß einen Geschäftsanteil und war einer der
Geschäftsführer, bis er als solcher am 1. April 1938 ausschied. Das Unternehmen trat im Mai 1939
in Liquidation und wurde am 6. August 1940 im Handelsregister gelöscht. K., der in den Jahren
1935 bis 1937 ungefähr 25.000 RM jährlich verdient hatte, übte seitdem keine Erwerbstätigkeit
mehr aus. Er wanderte im Jahre 1940 mit seiner Ehefrau, der Klägerin, nach Brasilien aus. Im
Dezember 1950 siedelten die Eheleute nach E. über. Dort starb K. am 14. Mai 1952.
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3/10/2022