all ärei gedt uert. Wochen Landweg Wochen) den erneuten, Unfell im. ihm sei den Sohnes Drittel . ngere lä Zeit Url er “llachden er &ub (zwei bis drei ı bis zu 1942 abgebrochenen des er auf den danach am 25. November über sjcherheitshaupt habe benötigt zustehenden durch seines Berlin \loche genon letzten eirie eine nochn zunächst Bis Innars venber als Kraftfahrer s ner erfolgten etzung 1942 noch in Reichs- ent eingesetzt ge wesen. Aus der Zusamnenrechnun; & der genannten Zeitspennen von seiner Abreise von Kursk bis zu Sein er Rückberufung von Lodz nach Berlin Ynde ı Ovenber 1942 ergebe sich die Unmöglichkeit Sei ner We ilnahne an der Exekution e 30» Okt ober 1942, Wenngl eich das a sg de IE Schwurgericht & gie der jedenfalls Ü berzeugung bezüglich ist, der von ihn genannten Zeitspanne seiner Tätigkeit als Kra ft- gahrer im RSiA dis zu seiner zung nach Rußland ist, 80 erscheint 50. Oktober der an diesen 1942 nicht mehr in Kursk war. Tage erfolgten und seiner Ende Novenber Zwischen Erschießungsaktion 1942 auf Grund des Unfalls seines Sohnes erfolgten Zurückbeorderung von Lodz Berlin liegt ein Zeitraum von 4 Wochen. Ange- nach sichts der damals bestehenden Entfernung glaubhaft und Gaswagens eine erscheint weiter seiner noch und erneuten Abkommandie- zumindest einen Irrtum unterl egen es doch nahezu sicher, daß er am vier Wochen. Erschießung wirkt haben. längere nach Zeit die Berlin daß nehmen ergeben einen des nahn. Es der Angeklagte Rußland Allein Zeitraum der es Rückführung nach konnte. und ist in Anspruch Inmarschsetzung Dann konnte der daß glaubhaft, Urlaub Urlaubszeit Kursk Verkehrsverhältnisse annehnbar, erneuten seinen von vor auch Transport- von über er an der ihm angelasteten 96 Gefängnisinsassen nicht mitge-

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