N. die die ix eluti EEE 10n Öurchführende . ö SD-kirheit n u nicht hr d Zweit el r Konute, So unterliegt es doch ’ daß e5 57 “ h bei di’ser »inheit un das Sonderkonsndo ı keinem Ic da “ in Kursk sic] hb ” ist 1 47 ae ara E ı gemeinsauen elnen Quartier. 2985 | eS das der übe: zeugun;, weiter oder geisteskranker daß Frauen befand. i en | für fü au 8. macht, hat der Zeuge September Lediglich auch in seinen Vernehmun- 1965 und 31. Januar 1967 im Protokoll seiner ge- Vernehmung 4. November 1963 ist ‘die Tatzeit nit "Spätsonner" Hierzu hat angegeben. dieser Anhörung seiner daß er bekundet, von bei als er auch den Erschießungsvorgang im Soumer stattgefunden angegeben habe. Erst nachdem men könne, Vorggang Seiner er habe such £rinnerung nach Frauen der gewesen sei im daö daß gesagt, Spätsomner im .geisteskranzen sei, worden bedeutet mehrfach Kriminalbeanten den ihn vernehnenden ihm von die Sommer dies nicht stin- geschilderte sein könne. &rschießung gewesen. der Wenn euch QES Jehreszeit "Sommer" im Sinne aer Aussage dem kalenderZeugen Ki nicht ohne weiteres mit die | sich eine so große Anzahl in einer anderen Unterbringung Was den Zeitpunkt des Exekution betrifft, so stand dem Schwurgericht auch insoweit nur die Aussage des Zeugen Ki als Beweismittel zur Verfügung. Line genaue Zeitangabe - und sei es auch nur dem Monat nach - konnte der Zeuge nicht machen. Nach seinen Angaben fand die Erschießungsaktion im Sommer statt, zu einer Zeit, als die Sonnenblumen blühten. Diese gen | Binheit Beide daß im Raune Kursk weitere Irrenan- waren Zeitangabe I diesen Es bestehen keieine Anhalt alt spun«t‚te e die Annzhme, salben Er Denn aliein Gelte, in SSapogowo zen handelte, 5 - handel + bei den erschossenen Fra Irrenanstalt 1 erstellt, in Schwurgericht 1 3 uunt der 2, Kompanie des Polizei en Bataillons Reserve la;en der ig war Kommando } | |

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