bb. lediglich wer und a A seiner, Zugehörigkeit zur Gestapo den aimmuns: bei dieser von 1940R bie 1965. "sen der Kontrollratsdirektive von 12 ober 1946 erfolg2 te Erschiegun Schießunssakt; 8 we "5saktionen, insbesonde auch diedie hier ndere auch angeklag ten,ni „nicht Gegenstand der Verhandlung und damit des Verfa rene wären. Bine na ratsdi;rektiv“ee rfah der KontrollIr, 38 erfol| Ste Verurch teilung wezen Zugehörigkeit zu einer der in der Direktive genannschließt e ine Verfolgung und Verur teiluna g weg e en während der Tätigkeit in ten Organisation ion begangener Straftaten nicht aus. Davon abgesehen erfolgte die Verurteilung ausen ein Gericht im danals sowjetisch besetzten Gebiet. Das verfassungsrechtliche Verbot einer er- neuten Strafklage nach rechtskräftigen richterlichen Sachentscheid gilt uneingeschränkt ein Gericht nicht der jedoch, a 3.867). wenn Beteiligung dieser bestreitet habe Frauen er gehört. Fells sie dann einer Zeit, Der Angeklagte klagten entschieden hat, - wie hier - das entscheidende jede irgendwie und Kitwirkung geisteskranken zu aber nur, wenn ein sowjetzonales war (BVerfG in NW Der Angeklagte Von Bundesrepublik war der erstmals überhaupt als an der der ”sapogowo. im Ermittlungsverfahren stattgefunden er noch nicht einer Nitwirkung Erschießungsaktion geartete Exekution Irrenanstalt 1961 nicht zu habe, in Kursk bei der war. ange- überführen. zur Überzeugung äes Schwurgerichts fest, daß die Exekution der geisteskranken Frauen durch ando 4a durchdas in Kursk stationierte Sonderko geführt worden ist. lach den urgebnis der veweis Exeaufnahme spricht jedoch vieles dafür, daß die Zwar steht

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