-
nicht
völlig
Gefahr
hier
auf
©)
fernliegende Nöglichkeit
andere
- un die
Frauen
-
und
Weise
abzuwenden.
lassentötung
Kinder,
so
Geht
es
unschuldiger
ist
sen Wagnis verbundener
er nur vor
besteht,
auch
ein
die
- .ie
Kärrer,
nit
einen
geis-
\leg nicht unzumutbar,
ven
der Drohung
einer
gegemvärtigen
Gefchr
bewahrt (BGH 4 StR 212/53 und 213/55 vom 3. Dezenber
Nicht
in diesen
Zusamuenheng
tie
Täters
dcs
Weigerung
einer
im Falle
ob
ist,
entscheident
Opfer vor ihren Schicksal bewahrt worden wären. Der
Hinweis dereuf, dä3 sie dann von anderen oder auf
andere
\ieise
fertigt
und
nicht
damit
die
die
getötet
Annahme
Anwendung
worden
wären,
recht-
einer Ausweglosigkeit
des
$ 52
StGB.
Die
Verhalten
das
auf
Grundsätze
dieser
dung
ebenfalls
Amrendes Ange-
klagten ergibt unter Berücksichtigung der Gesantunstände,
da3
Gefahrenlage
und
des
damit
sein
ungenügend
Umfangs
der
begnügen,
antragen
Bemühen
war.
vWaten
seine
um
einen
Angesichts
durfte
mehr
und
mit
erfahrener
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hat
den
ihm möglich
sen,
des
Gaswagens
den Einsatz
zu verhindern.
traut
sich
bei
Bei
dem
allein
durfte
und
mit
und
Nach
wurde
seiner
Gaswagen
häufig
weisungsgemäßem
Einsatzunfähigkeit
verminderte
Frage
der
sein
Berlin
Gebrauch
nicht
vereits
nach
Kiew
außer
er
Auch
Bei
ein,
der
von seiner
an wußte,
gewe-
auf
es
ihm
Zeit
sich
gefehren
allein
die
ver-
stellten
bereits
und
zu
einer
dieser Uustand
Erörterung
des Angeklagten
acht
vertrauter
Darstellung;
auftraten
führten.
Risiko.
von
gelassen
der
kann
werden,
Abkomnendierung
welchen
Zweck
be-
alter
zumutbar
dem
Defekte
Prüfungspflicht
schließlich
PER
eigenen
zu
1963).
Als
handelte
das
Schwere
Front
jedenfalls
Gaswagen
der
nicht
Dingen
und
Spezialfahrzeug,
war.
am
sich
getan.
technischen
es
werden
der
an die
er nicht
Kraftfehrer wäre
ein
er
aus
(BGH 5 StX 344/63 vom 8. Oktober
Entscheidendes
um
Ausweg
der
daß
von
Gas-
—fn
1955).
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