- nicht völlig Gefahr hier auf ©) fernliegende Nöglichkeit andere - un die Frauen - und Weise abzuwenden. lassentötung Kinder, so Geht es unschuldiger ist sen Wagnis verbundener er nur vor besteht, auch ein die - .ie Kärrer, nit einen geis- \leg nicht unzumutbar, ven der Drohung einer gegemvärtigen Gefchr bewahrt (BGH 4 StR 212/53 und 213/55 vom 3. Dezenber Nicht in diesen Zusamuenheng tie Täters dcs Weigerung einer im Falle ob ist, entscheident Opfer vor ihren Schicksal bewahrt worden wären. Der Hinweis dereuf, dä3 sie dann von anderen oder auf andere \ieise fertigt und nicht damit die die getötet Annahme Anwendung worden wären, recht- einer Ausweglosigkeit des $ 52 StGB. Die Verhalten das auf Grundsätze dieser dung ebenfalls Amrendes Ange- klagten ergibt unter Berücksichtigung der Gesantunstände, da3 Gefahrenlage und des damit sein ungenügend Umfangs der begnügen, antragen Bemühen war. vWaten seine um einen Angesichts durfte mehr und mit erfahrener Versetzung hat den ihm möglich sen, des Gaswagens den Einsatz zu verhindern. traut sich bei Bei dem allein durfte und mit und Nach wurde seiner Gaswagen häufig weisungsgemäßem Einsatzunfähigkeit verminderte Frage der sein Berlin Gebrauch nicht vereits nach Kiew außer er Auch Bei ein, der von seiner an wußte, gewe- auf es ihm Zeit sich gefehren allein die ver- stellten bereits und zu einer dieser Uustand Erörterung des Angeklagten acht vertrauter Darstellung; auftraten führten. Risiko. von gelassen der kann werden, Abkomnendierung welchen Zweck be- alter zumutbar dem Defekte Prüfungspflicht schließlich PER eigenen zu 1963). Als handelte das Schwere Front jedenfalls Gaswagen der nicht Dingen und Spezialfahrzeug, war. am sich getan. technischen es werden der an die er nicht Kraftfehrer wäre ein er aus (BGH 5 StX 344/63 vom 8. Oktober Entscheidendes um Ausweg der daß von Gas- —fn 1955).

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents