Da Angeklagte e JE ilte di i von geil C ıei E z r. VETSSE iELECI runs gexlagte 1 selbst der hat in glaubhaft und über dem Sonderkommando Der Einlassung dierung nach Einsatz als sei, wesen Der schließen. war wegen Angaben widerlegt werden, 4a. - geschehen Be- anzu- nicht Vorfalles seines nech Rußland nach lionäte. vier immerhin Vorfall dem von verstrichen eigenen seinen Einsatz im Disziplinarstrafe einer Abkommandierung seiner zu bis Angeklagte Perner worden. belegt bzw. Strafversetzung Gericht mit dieser verbundener damit das bereits Heydrich mit Ein- seine ‚Abkomman- daß sich vermochte der üpereinstimnend - wie eine Gaswagenfahrer 29.r, werden. sein und Rußland den Einsatzgzrup?e der Angeklagten, des 4 vor Sonderkommando das zugeteilt ’ An- bei bei und KR Gaswagen der konnte ihn Nur weil Der en Gaswagen Chef auch übrigen im unterstand Gr Kiew Daß der Dem bekundet. ie: in haben. Zeugen Hi die haben war, L zes Zeuzen sich zu [» Vernehmung seiner Einsatzgrupve 4 Stab dem auslüNnrtrve, Schwurgerichts dem 4 nn Er des gemeldet 5 . ungsIEirten angegeben, 1997 mö L„insät: u untersuchunssrichter, der te die er und war zugeteilt CO Einsetzzruppe Stab ı Klew Allein Annahme die Länge dieser Zeitspanne spricht gegen die die dann doch wohl früber einer Strafversetzung hätte. Indes kann dem Ange lagten gef stattzefunden nicht einer gen Bekundunz Strafversetzung der während schon Sonder! kommando nach Was Rußland die Zahl 4a als Zeit einer von Opfer getöteten sichere Feststellungen sind spricht der Angeklagte Zugehörigkeit seiner durch anlangt, nicht nicht die zum Abkommandierung Strafversetzung I xxx der von hierüber seiner Vorlie- Dafür wonach bezüglich faehrten "Nachweise annahm. x Zeugen des das subjektiv er daß 50 treffen. seine ließen sprach. Vergasungssich Urkundliche vorhanden. Die Aussagen

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