Se? Was Frag: Frage die hältnis “ie delikte wie 4 betrifft, von dem Stehen, in welchen Konkurrenzver- Angeklagten so bedarf das Konkurrenzverh Taturhebern ist, es keiner Itnis bei gegeben Teilnehmer selbständig, ichen eigen ob Tateinheit jeden sich bei stellt ist, Tötungs- Entscheidung, den Denn die Frage, Tatnehrheit oder begangenen mag er nun llittäter, An- Stifter oder - wie hier - Gehilfe sein (RGSt 70/26, 354, 344, 349; BGH in NDR 1957/2066). lach Ansicht liegt bezüglich der von den des Schwurgerichts Angek, Sten in Kiew und alsdann in Charkow jeweils “ durchgeführten Vergasungsfahrten je eine natürliche Hendlungseinheit in Sinne Die Hassenvernichtung Sich bei $ 75 StGB vor. der Juden in Kiew natürlicher einheitlicher des stellt. Betrachtungsweise Vorgang dar. als Sie beruhte, ein davon muß ausgegangen werden, auf einem Befehl der die Aktion anordnenden Führer. Im Zuge dieser ihm unbekannt auch gebliebenen der er Nag Angeklagte seinen lich Augen ein einheitlicher gleichartigen Tateinheit Gleiches für gilt in Charkow. tiellen Auch Gegner die die organisiert und stetionierten Der wirkt, war nicht einheitlichen, hinziehenden worden. dem Aktion Er hat wobei bei der er sich vor. Sie Angeklagten Juden als eigens und eine poten- große wurde hierfür planvoll in Charkow 4a durchgeführt. zuletzt sich dem der sind anzusehen. von des Tötungen Sonderkommando Angeklagte dieser Einsätze Recht- einer Sinne ($ 73 StGB) in Charkow Vernichtungsaktion Vorgang. in Handlung eine ihn und für zuch doch einen die so war haben, Juden der somit liegt erhielt auch jeweils Fahrten erhalten Befehl Nassenvernichtung in Tötungsaktion seinen Mitwirkungsauftrag. einzelnen zu den gesonderten großen nicht über zur Durchführung längere Sonderkommando liassenvernichtung jeweils im Kahmen Zeit 4a zugeteilt mitge- des einmal

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