ihn daher nicht
zugute,
bi)
i
5
.
;
indlich gehalten. Dies,weil sie letztiich auf
ein
A
i
it
{her Anoränung Hitlers beruhten und weil man ihn
die genzen Jahre daran gewöhnt habe, Ze
zuführen
und
läge
er vor,
beim
3GE
zu
gehorchen.
In Falle
seinem
von
18.
hat.
Falle
anderen
im
einer
zu
Strafzumessung
der
im Rahmen
er nur
zu einer
er
führt
Irrenden;
sich
des
Straflosigkeit
Versuchsgrundsätzen führen (BGH
Überzeugung des Schwurgerichts ist
nach
Nach
a.2.0.).
Zeschluß
Entschuläbarkeit
der
Nilderung
Beach-
zum Verbotsirrtun entwickelt
2/194)
könnte
Irrtun,
die der große Senat in Strafsuchen
tung zu finden,
(BEHSH
solcher
in Raimen der Grundsätze
hätte
in
Ein
die Einlassung des Angeklagten insoweit eine reine
Schutzbehauptung und als widerlegt anzusehen.
Es
schon
erscheint
Überlegung
solchen
der
dies
wenn
die
Tötung
daß
also
auf
ein
geschehenen
zur
Erschießung
gesprochenen
gegeben.
Diesen
er
den
nicht
Das
ihm
nicht
eines
schuldig
sich.
seines
Einzelaktion
ist
ausführte,
weil
Aufenthalts
ihm
der
seinen
der
Befehl
der
in
Befehl
Gerichtsurteil
durch
und
dessen
weigerte
Überzeugung,
Erschießungsbefehl
er
konnte,
Anläßlich
auszuführen
Schwurgericht
‚gegebenen
verlangen
wurde
Professors
Befehl
ihm doch
Untergebenen
seinen
brauchte.
Beginn
Selbst
abzielender
Verbrechen
zu werden
festgestellten,zu
‚Kiew
ein
von
Nenschen
unschuldiger
befolgt
nicht
Vorgesetzter
kein
daß
klar,
so war
wäre,
Fall’gewesen
ist.
gekonnen
überhaupt
einer
zu
er
ob
zweifelhaft,
berufen.
nicht
hierauf
sich
er
hat
Vernehmungen
früheren
seinen
Bei
zu haben.
gehalten
verbindlich
für
Befehle
ihm gegebenen
die
aufgestellt,
tung
er die Dehaup-
hat
in der Hauptverhandlung
Erstmals
Tochter
er
daß
deshalb
verbrecherischen
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