ihn daher nicht zugute, bi) i 5 . ; indlich gehalten. Dies,weil sie letztiich auf ein A i it {her Anoränung Hitlers beruhten und weil man ihn die genzen Jahre daran gewöhnt habe, Ze zuführen und läge er vor, beim 3GE zu gehorchen. In Falle seinem von 18. hat. Falle anderen im einer zu Strafzumessung der im Rahmen er nur zu einer er führt Irrenden; sich des Straflosigkeit Versuchsgrundsätzen führen (BGH Überzeugung des Schwurgerichts ist nach Nach a.2.0.). Zeschluß Entschuläbarkeit der Nilderung Beach- zum Verbotsirrtun entwickelt 2/194) könnte Irrtun, die der große Senat in Strafsuchen tung zu finden, (BEHSH solcher in Raimen der Grundsätze hätte in Ein die Einlassung des Angeklagten insoweit eine reine Schutzbehauptung und als widerlegt anzusehen. Es schon erscheint Überlegung solchen der dies wenn die Tötung daß also auf ein geschehenen zur Erschießung gesprochenen gegeben. Diesen er den nicht Das ihm nicht eines schuldig sich. seines Einzelaktion ist ausführte, weil Aufenthalts ihm der seinen der Befehl der in Befehl Gerichtsurteil durch und dessen weigerte Überzeugung, Erschießungsbefehl er konnte, Anläßlich auszuführen Schwurgericht ‚gegebenen verlangen wurde Professors Befehl ihm doch Untergebenen seinen brauchte. Beginn Selbst abzielender Verbrechen zu werden festgestellten,zu ‚Kiew ein von Nenschen unschuldiger befolgt nicht Vorgesetzter kein daß klar, so war wäre, Fall’gewesen ist. gekonnen überhaupt einer zu er ob zweifelhaft, berufen. nicht hierauf sich er hat Vernehmungen früheren seinen Bei zu haben. gehalten verbindlich für Befehle ihm gegebenen die aufgestellt, tung er die Dehaup- hat in der Hauptverhandlung Erstmals Tochter er daß deshalb verbrecherischen | |

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