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1965 und 31.
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4. November 1963 ist ‘die Tatzeit nit "Spätsonner"
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Was den Zeitpunkt des Exekution betrifft, so stand
dem Schwurgericht auch insoweit nur die Aussage des
Zeugen Ki als Beweismittel zur Verfügung. Line
genaue Zeitangabe - und sei es auch nur dem Monat
nach - konnte der Zeuge nicht machen. Nach seinen
Angaben fand die Erschießungsaktion im Sommer statt,
zu einer Zeit, als die Sonnenblumen blühten. Diese
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