-Mdieses
die
ein
tier
todeswürdiges
handelt
mungslose
es
Verbrechen
sich
Tötung
un
von
die
begangen
vorsätzliche
n lienschen, und
unschuldig
zwar'von
Juden
zugehöri,
keit
und
anderen
Gründen,
weil
sie
Komnunisten
gewesen
hechtstellung
lichen Moral
und
lichen
Grundsätzen,
daß
Kriege
befinälichen
gewisser
ihrer
und
Unrecht
maßnahmen
nahmen
beiter
ihren
selbst
das
ein
gewähren
ist.
Recht
bewirkenden
ihre
und
Nitar-
Recht,
jedes
Gegnern
potentiellen
im
ihren Vernichtungs-
Nit
Himmler
Hitler,
eines
zwischen
dies
Die
rechtswidrig.
sind
zu
Grenze
die
überschritten.
Maßnahmen
völkerrecht-
Staates
an Rechten
wird
Verletzung
Bei
mensch-
jeder
Bevölkerung
besetzten
Nindestbestand
ihre
jeder Rechtsgrundlage.
der
oder
ihren
Kit
erhalten
verbindlichen
allgemein
entspricht
und
widersprechen
entbehren
oder
Taturheber
erreichen
Haßnahnen
Soiche
wollen.
Es
in Europa
sind
sein.
zu
nur in Verdacht standen, solche
Vernichtungsmaßnahmen haben die
hen
politi
aus
Personen
Rassen-
ihrer
wegen
nur
Alters
allen
lienschen
von
Tötung
rechtmäßige
un die
nicht
aber
sich
es
handelt
Fällen
bildenden
ens
die
Daß
Leben.
naturgegebene
Recht
zum
auf
einer
Willenskundgebung
Vernichtungsmaßnahme
Hitlers
als
obersten
nungen,
die
- wie
tigkeit
anstreben,
Gesetzgebungsorgan
beruhte,
läßt sie kein Recht werden. Obrigkeitliche Anord-
Menschen
bewußt
der
den
menschlichen
mißachten,
schaffen
kein
Vernichtung
Rassenhasses
der
und
waren
ja Untermenschen.
Juden
Bei
und
Wert
gröblich
ihnen
entsprechen
In
erbarmungslosen
den
Augen
der
Juden lienschen niederen
der
der
(BGHSt 2/177). Die
ist Ausfluß
Rassenwahns.
die
Ein
Recht.
aller
Kulturvölkern
dem
von
Persönlichkeit
des Verhalten bleibt Unrecht
Nachthaber
allen
und
Gerech-
Gleichheit
der
Gedanken
verleugnen
die
einmal
- nicht
Rechtsüberzeugungen
gemeinsame
Würde
hier
Tötung
der
Kommunisten
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