-u0r
den
sie
würden
zum
bzw.
ungesiedelt
bracht,
waren
Schicksal
war ihnen unbe kannt
ist das Schwurgericht
- devon
oder
vorausgesehen
des
und
bevorsie
wurde
überzeugt
Keine r
voreuszeehnt.
bekundet,
hat
Zeugen
menen
Arbeitseins&t2
Ihr
arglos.
Opfer
die
gemachten
befehlsgemäß
liitwirkenden
von
zur Irr:
ihnen
der
Auf Grund
wurden.
getötet
da3
es
- nicht
ver
der
Beladen
beim
tumultart iger
zu Ausbruchsversuchen,
Gaswagens
il
von
ist. Auch
Szenen oder panikartiger Unruhe gekonnen
et. Hierzu
der Angeklagte hat solches nicht behaupt
ffneter
" wäre es aber trotz des Vorhandenseins bewä
nur
gekommen,
vorausgeahnt
zum
Teil
wenn
Posten
Opfer
Daß
hätten.
ihrer
vor
die
Tötung
in
durch
ihr
auch
Schicksal
Charkow
Opfer
die
des
SS-Angehörige
,
Sonderkommandos 4a verhört oder vernonnen wurden
rechtfertigt unter den gegebenen Unständen nicht
n seiele.
die Annahme, daß sie nicht mehr arglos gewese
Daß die Opfer auch wehrlos waren, bedarf keiner
näheren
Die
Darlegung.
Tötung
|
sämtlicher
Angeklagten
Personen
gefahrenen
Bei
rechtswidrig.
allen
Gaswagens
des
wär
objektiv
zivilisierten
den
von
mittels
Völkern
unantastbaren und keine Ausnahme
duldenden Kernbereich des Rechts, der unabhängig
tlichen
von ausdrücklicher Anerkennung in völkerrech
AnordAbkommen und innerstaatlichen Gesetzen und
hört
es
nungen
zu dem
gilt,
daß
einen
henschen,
selbst
wenn
todeswürdiges Verbrechen begangen hat, sein
e lauLeben nur in Vollziehung eines auf Todesstraf
Gerichts
tenden Urteils eines befehlsunabhängigen
vorsusgenommen werden kann, nachdem ihm im einem
Gehör zewä
gegangenen Verfahren das rechtliche
worden ist
und der Nachweis einer Schuld erbracht
2/3534).
Allein
schon wegen Verstoßes
diesen Kernbestand des lechts haben
rechtswidrig gehandelt. Bei den den
geren
Taturheber
Gegenstand
die
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er
ein
(B6HSt
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