Zu dieser Auslegung gelangt man auch, wenn man berücksichtigt, daß auch innerhalb der
zweifelsfrei demokratischen Parteien die Erörterung darüber ständig im Gange ist, welche
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Möglichkeiten dem schöpferisch formenden Willen starker politischen Persönlichkeiten
gegebenenfalls einzuräumen seien. Diese Fragestellungen können nicht mit dem einfachen Hinweis
darauf abgetan werden, daß "in einem demokratischen Staate auch die Parteien demokratisch
geordnet sein müssen". Die Parteien als die dynamischen Faktoren des politischen Lebens im
Staate sind es vor allem, in denen die politischen Ideen entstehen und weiterwirken. Wollten sie
starke politische Persönlichkeiten innerhalb der Partei durch formal-demokratische
Satzungsbestimmungen allzusehr einengen, so würden sie gegen ihr eigenes Lebensgesetz
handeln. Lebendiges politisches Leben könnte dann zugunsten eines bloßen Funktionärtums
erstickt, der echte Politiker in die politische Vereinzelung getrieben werden. Daß damit letztlich
auch Gefahren für den demokratischen Staat selbst heraufbeschworen werden können, mag unter
Hinweis auf das Verhalten der demokratischen Parteien bei ihrer Entmachtung und anschließenden
Vernichtung durch die NSDAP im Jahre 1933 hier nur angedeutet werden.
Die hier berührten Probleme sind im Fluß. Jedoch kann nicht angenommen werden, daß das
Grundgesetz natürliche Entwicklungen und Auseinandersetzungen hinsichtlich der inneren
demokratischen Ordnung der Parteien hat abschneiden wollen.
F.
Die SRP gehört unstreitig zur Gruppe der herkömmlich sogenannten Rechtsparteien, die seit
langem eine zwar nicht einheitliche, aber doch ihrer allgemeinen geistigen Haltung nach
bestimmbare Richtung im Gefüge der deutschen politischen Parteien darstellen. Bestimmt man die
politischen Richtungen im wesentlichen danach, wie sie das Verhältnis des Einzelnen zum Staate
sehen, so wird man das Wesen der Staatsauffassung, von der alle Rechtsparteien ideologisch ihren
Ausgang nehmen, darin zu sehen haben, daß sie in überindividualistischer Sicht dem Staat vor dem
Einzelnen den Vorrang gibt - im Gegensatz zum Liberalismus, der den Primat des Individuums vor
dem
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Staat betont. Das würde in der letzten Konsequenz heißen, daß auf der einen Seite der Einzelne als
um des Staates willen, auf der anderen Seite der Staat als um des Einzelnen willen existierend
gedacht wird. Die historische Entwicklung zeigt freilich eine breitere Farbenskala politischer
Richtungen, indem individualistische und überindividualistische Vorstellungen sich vielfach
vermengen und Gedanken aus anderen ideologischen Bezirken hinzutreten. Allen Rechtsparteien ist
jedoch die starke Betonung des Staatsgedankens gemeinsam.
In der Entwicklung der deutschen Rechtsparteien bedeutet das Ende des ersten Weltkrieges einen
wesentlichen Einschnitt. Unter der konstitutionellen Monarchie gewohnt, als die staatstragenden
Parteien schlechthin zu gelten, fühlen sie sich nun in eine grundsätzlich oppositionelle Haltung
gedrängt. Gleichzeitig gehen in den Schichten, aus denen ihre Anhänger vorwiegend stammen,
starke gesellschaftliche Veränderungen vor.
Große Teile der bisherigen Konservativen sammeln sich in der Deutschnationalen Volkspartei. Sie
treibt eine realistische Politik und beteiligt sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele im Reich
und in einigen Ländern bisweilen an der Regierung. In der Spätzeit der Weimarer Republik setzt bei
ihr unter Spaltungserscheinungen eine Rückwendung zu entschiedenerer Opposition ein.
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BVERFGE-B-2-S-1-N-1
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1/31/2023