„Nur die Einrichtung als solche ist geschützt.
Dagegen
sind Ände-
rungen in Einzelheiten, auch wenn sie von erheblicher Bedeutung
sein sollten, statthaft.“
In $ 2 hob der Angeklagte hervor, daß die Regierungsgesetze weder
vom Landtag noch durch einen Volksentscheid aufgehoben oder geändert werden können. Das entsprach seinen Vorschlägen bei der
Ausarbeitung des Gesetzes.
I
Bereits bei der Vorbereitung des Ermächtigungsgesetzes hatte der
Angeklagte unter Berufung auf Göring die Bedeutung eines neu gestalteten Staatsrats unterstrichen. In einer Sitzung der preußischen
. Regierung vom 29. Mai 1933 warf Göring die Frage einer Umgestaltung des Staatsrates zu einer Art Oberhaus auf, das keine parlamentarischen Aufgaben übernehmen, sondern die Regierung lediglich be- raten sollte. Als Mitglieder schlug er die Gauleiter der NSDAP, geeignete Vertreter der Wirtschaft und prominente Vertreter des öffentlichen Lebens vor. Der Protokollauszug schließt:
„Es wurde in Aussicht genommen,
kleinen Kreise vorzubereiten.“
die Angelegenheit zunächst
im
‚In welchem Geiste an diesem Gesetz gearbeitet wurde, zeigt ein von
Ministerialrat Dr.
für den Staatssekretär angefertigter Vermerk vom 10. Juni 1955, M dem es heißt:
„Ich glaube vielmehr, daß die Zukunft insoweit eine Rückentwicklung bringen wird, als mindestens wesentliche Teile der Gesetzgebung wieder dem Landtage zugeführt werden, sobald die Landtage
selbst eine den neuen Verhältnissen entsprechende Umgestaltung
erfahren haben werden. Es wird alsdann darauf ankommen, eine
klare Scheidungslinie zwischen
den gesetzgeberischen
Zuständig-
keiten des neuen Landtages und denen der Regierung zu finden. Für
diese zukünftige Regelung will es mir angebracht erscheinen, neben
. den Landtag, der nicht unter allen Umständen mit Sicherheit mit
der Regierung konform zu gehen braucht, eine zweite Kammer zu
. setzen, die personell völlig von der Regierung abhängig ist. Es bietet sich dann die Möglichkeit, jedes der Regierung nicht zusagende
- Gesetz an der zweiten Kammer zu Fall zu bringen.“
24
ET
„Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Staatsrat in seiner
jetzigen Zusammensetzung aufgelöst.“
TE
Zu diesem Kreis gehörte der Angeklagte. Der erste bei den Akten
befindliche undatierte. Entwurf des Gesetzes über den Staatsrat ent.. hält einen von ihm handschriftlich hinzugefügten $ 2, in dem es heißt: