und den von faschistischen Truppen besetzten Gebiete n zusammengetrieben, nach den Todesfabriken im Osten transportiert und dort in den Gaskammern, durch Erschießen und durch grausames Erschlagen umgebracht. Sechs von den elf Millionen vorhandenen jüdischen Menschen sind schuldlos das Opfer der Mordwut der Faschis ten geworden, die damit das grausigste Kapitel in der Geschic hte der Menschheit geschrieben haben. Das elementare Handwerkszeug, das den ausziehenden Mordhor den der Gestapo, des SD und der Waffen-SS in die Aktentaschen und Tornister gelegt wurde, waren die juristisch fixierten Machwerke der Unmenschlichkeit, wie der ganze Komplex der Rassengesetzge bung im weitesten Sinne, ihre Ausführungsbestimmungen und die — oft als geheim oder vertraulich -— dazu gegebenen, alles noch auf die äußerste Spitze treibenden verwaltungsmäßigen Anweisungen zu ihrer praktischen Handhabung. In diesem Gesamtsystem sog. Gesetzgebung hielt das R.u.Pr.MdI mit seiner Abteilung I, und in dieser wiederum maß- geblich der Angeklagte G| von Anbeginn die Feder fest in der Hand. Mit Argusaugen w € die Abteilung I des R. u. Pr. MdlI darüber, daß die „Judenpolitik“ einzig ihre Angelegenheit blieb. Getreu diesem Prinzip handelte nicht nur der Abteilungsleiter Dr. N wie sein schon erwähntes Schreiben vom 10. August 1939 an den Reichsprotektor für Böhmen und Mähren zeigt, sondern auch der Angeklagte. Als im Jahre 1940 die Vertreter Frankreichs der deutschen Waffenstillstandskommission eine Protestnote überreichten, die sich gegen die Aussiedlung von 6000 Juden aus dem Saargebiet und Baden nach Frankreich wandte, wurde der Angeklagte ausweislich eines Vermerkes des Auswärtigen Amtes vom 21. November 1940 beim Auswärtigen Amt vorstellig und verlangte eine Abschrift der französischen Note mit der Begründung, daß das R. u. Pr. Mdl die für Juden- sachen zuständige Stelle sei. Viele Zeugen deutscher und ausländischer Nationalität haben dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik in tiefbe- wegender Weise die im Zuge der „Endlösung“ von den faschistischen ‚Massenmördern verübten Greueltaten am jüdischen Volk geschildert. Der Vater der Zeugin EN wurde im Mai 1942 als Geisel erschossen. Sie selbst kam im er von 16 Jahren mit ihrer Mutter und ihrem Bruder nach Theresienstadt und von dort nach Auschwitz, wo an ihr schmerzhafte medizinische Experimente ohne Betäubung verübt wurden. Die Zeugin verlor durch die „Endlösung“ alle ihre nächsten Angehörigen und sämtliche Verwandte. Einige von ihnen, die den Torturen nicht standhalten konnten, bis sie von den SS-Mördern getötet wurden, machten ihrem Leben selbst ein Ende, 95

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