Die Kreisleitung der NSDAP Olmütz befürwortete das Gesuch am
26. Juli 1939 „wärmstens“. Die Abteilung I des R. u. Pr. MdI lehnte es
am 5. Dezember 1940 — Nr. Ie Pf. 12 I/40 — 5017 — ab.
Herr A
M
Brünn,
N"...
durch
ein Gesuch
vom
2Z. Juni 1939 die
Glei
ner Kinder mit
nichtjüdischen Personen erreichen. Das Gesuch wurde von dem Gauleiter der NSDAP Niederdonau befürwortet. Dennoch erging seitens
der Abteilung I des R. u. Pr. MdI am 30. Juni 19411
—e Mel
50 Va
ein ablehnender Bescheid.
Am 16. Januar 1941 berichtete der Reichsprotektor in Böhmen und
Mähren an den Reichsminister des Innern den Fall des Juden
VE
Prag VII, MORE.
der um Befreiung von den für Juden
geltenden Vors
te. Das Gesuch wurde von Orts- und
Kreisleitungen der NSDAP unterstützt, weil Vg
während der Verbotszeit der NSDAP in Österreich diese aktiv
erstützt, geflüchteten Parteimitgliedern geholfen und sich dadurch mehrmals in die Ge- fahr strafrechtlicher Verfolgung gebracht habe. Dessenungeachtet
wurde das Gesuch am 8. Mai 1942
er
durch den Reichsminister des Innern, d.h. durch seine Abteilung I, abgelehnt.
. Nicht besser erging es Gesuchstellern, die um Befreiung von den
Ehehindernissen nach dem Blutschutzgesetz nachsuchten. Auch hierfür werden nur wenige Beispiele angeführt.
Der als jüdischer Mischling ersten Grades geltende Zeuge H
beantragte gemäß 83 der Ersten Ausführungsveroranung
S
zum
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
am 30. November 1935 die Genehmigung zur Eheschließung mit seiner
nichtjüdischen Verlobten. Nachdem die Angelegenheit durch mehrfache Anforderungen weiterer Urkunden sichtlich in die Länge gezogen worden war, erhielt der Zeuge am 6. August 1936 vom Reichsstatthalter in Thüringen ein Schreiben folgenden Inhalts:
„Wie mir der Herr Amtshauptmann in Zwickau mitgeteilt hat, hat
Fräulein
K
am 15. Juli 1936 in Gegenwart ihres Vaters
an Amtsstelle zum
Protokoll erklärt, daß sie nicht bereit sei, mit
Ihnen die Ehe einzugehen und daß sie Sie bitte, den von Ihnen gestellten Genehmigungsantrag für erledigt zu betrachten. Ich werde
deshalb auf Ihren Antrag nichts weiter veranlassen. Die von Ihnen
übersandten Unterlagen stehen Ihnen auf Anforderung zur Verfügung.“
.
Die Verlobte des Zeugen bestätigte ihm, daß sie vom Gemeindevorstand in Cainsdorf unter Androhung der Amtsenthebung ihres Vaters
als Schulleiter erpreßt worden sei, mit ihrer Unterschrift zu beschei71
.
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