und den von faschistischen Truppen besetzten Gebiete
n zusammengetrieben, nach den Todesfabriken im Osten transportiert
und dort
in den Gaskammern, durch Erschießen und durch grausames
Erschlagen umgebracht. Sechs von den elf Millionen vorhandenen
jüdischen
Menschen sind schuldlos das Opfer der Mordwut der Faschis
ten geworden, die damit das grausigste Kapitel in der Geschic
hte der
Menschheit geschrieben haben.
Das elementare Handwerkszeug, das den ausziehenden Mordhor
den
der Gestapo, des SD und der Waffen-SS in die Aktentaschen und
Tornister gelegt wurde, waren die juristisch fixierten Machwerke
der Unmenschlichkeit, wie der ganze Komplex der Rassengesetzge
bung im
weitesten Sinne, ihre Ausführungsbestimmungen und die — oft
als
geheim oder vertraulich -— dazu gegebenen, alles noch auf die
äußerste
Spitze treibenden verwaltungsmäßigen Anweisungen zu ihrer praktischen Handhabung. In diesem Gesamtsystem sog. Gesetzgebung hielt
das R.u.Pr.MdI mit seiner Abteilung I, und in dieser wiederum maß-
geblich der Angeklagte G|
von Anbeginn die Feder fest in der
Hand. Mit Argusaugen w
€ die Abteilung I des R. u. Pr. MdlI darüber, daß die „Judenpolitik“ einzig ihre Angelegenheit blieb. Getreu
diesem Prinzip handelte nicht nur der Abteilungsleiter Dr.
N
wie sein schon erwähntes Schreiben vom 10. August 1939 an
den
Reichsprotektor für Böhmen und Mähren zeigt, sondern auch der Angeklagte. Als im Jahre 1940 die Vertreter Frankreichs der deutschen
Waffenstillstandskommission eine Protestnote überreichten, die sich
gegen die Aussiedlung von 6000 Juden aus dem Saargebiet und Baden
nach Frankreich wandte, wurde der Angeklagte ausweislich eines
Vermerkes des Auswärtigen Amtes vom 21. November 1940 beim Auswärtigen Amt vorstellig und verlangte eine Abschrift der französischen Note mit der Begründung, daß das R. u. Pr. Mdl die für Juden-
sachen zuständige Stelle sei.
Viele Zeugen
deutscher und ausländischer Nationalität haben dem
Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik in tiefbe-
wegender Weise die im Zuge der „Endlösung“ von den faschistischen
‚Massenmördern verübten Greueltaten am jüdischen Volk geschildert.
Der Vater der Zeugin EN
wurde im Mai 1942 als Geisel erschossen. Sie selbst kam im
er von 16 Jahren mit ihrer Mutter und
ihrem Bruder nach Theresienstadt und von dort nach Auschwitz, wo
an ihr schmerzhafte medizinische Experimente ohne Betäubung verübt wurden. Die Zeugin verlor durch die „Endlösung“ alle ihre nächsten Angehörigen und sämtliche Verwandte. Einige von ihnen, die
den Torturen nicht standhalten konnten, bis sie von den SS-Mördern
getötet wurden, machten ihrem Leben selbst ein Ende,
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