angehörigkeit, in der Folge frei zu ermöglichen.
möglicht hätten, aber jedenfalls, diese gesetzliche Basis, die machte
es den Spitzenbehörden
bequem,
ihre
Deportationsanordnun-
oder Missionschefs auf die französische Regierung Einfluß nahmen,
mag auch sein der höhere SS- und Polizeiführer, nach diesem Muster ihre Juden auszubürgern, weil auf Grund dieser gesetzlichen
Basis eben die Deportationen leichter durchzuführen waren.
ran
NE HT
Dr. > BEE:
Ich möchte noch hinweisen auf die Seite 7 bezügli
er
Vermögensfragen. Es heißt, dort ergreift der Finanzminister das Wort und schlägt vor, daß man nicht die Einziehung
des Vermögens der Juden verfügen solle, da das viel zuviel Arbeit
mache, sondern Verfallserklärung vorzusehen, falls jemand die
Staatsangehörigkeit verliert, und die Auswirkung sieht man dann
in der Verordnung, in dem Entwurf hier der Verordnung selbst.
Man muß dazu den $ 1 des Entwurfs einmal zur Hand nehmen. Es
ergibt sich dann folgendes: man verliert die Staatsangehörigkeit
als Jude, wenn man seinen Aufenthalt im Ausland hat oder dahin
verlegt. Das wird später so, man verlegt ihn auch, wenn man mit
Gewalt über die Grenze geschoben wird. Und dann ergibt sich der
Juristische Trick, möchte ich sagen, aus dem Absatz 2, dann heißt es
dort, das Vermögen der Juden, die auf Grund des 8 soundso die
Staatsangehörigkeit verloren haben, verfällt kraft dieser Verordnung dem Reich, sofern es nicht schon vorher verfallen ist. So ging
es denn auch den Franzosen, sobald sie über die französische Grenze
herübertransportiert waren, trat der ähnliche Fall ein.“
u
In der 76. Sitzung des Bezirksgerichts
erklärte Eichmann:
nn mn
nem
sehr
gen in grundsätzlicher Hinsicht zu erteilen. Darüber hinaus wurde
die Frage der Vermögensregelung mit dieser Frage angeschnitten
und erledigt, und beide Fragen waren späterhin gleichsam Vorbild
für eine ähnliche Regelung, z. B. in Frankreich, ich kann mich im
Augenblick nicht an andere Länder erinnern; in Frankreich weiß
ich es ganz genau, wo hier die örtlichen deutschen Bevollmächtigten
Jerusalem am
22. Juni 1961
een
„Das ergibt sich aus der Feststellung, daß dies eine Folgeerscheinung der 11. Verordnung ist. Und ich habe es nicht angeordnet,
sondern diejenigen, welche die gesetzlichen Bestimmungen
erlassen ha-
ben. Es mußte dann auch durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang darf ich noch sagen, auch der Dr. R
der Regierungsrat N Be
es nicht ang
Aa Are
en NW
Ich kann es heute
nicht sagen, ob es dann andere Maßnahmen diktatorischer Art er-
ist in der Abteilung
. 84
;
‚ ebenso
ern das
nenministeriums ausgeknobelt worden.
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