erster Linie die Verhinderung weiterer Blutmischung mit Juden...
Das Judenproblem ist also nicht nur ein rassebiologisches. Es b:
durfte auch in politischer, wirtschaftlicher und soziologischer Hinsicht einer Lösung für die Jahrhunderte,“
Aut 5.17 wird dargelegt:
„Der Jude ist uns völlig fremd nach Blut und Wesen. Deshalb ist
die Dissimilation die einzig mögliche Lösung...
Das Ziel einer gesetzlichen Lösung der Mischlingsfrage mußte das
baldige Verschwinden der Mischrasse sein.“
Auf 5. 19 wird gesagt:
„Die Regelung
des Eherechts
erreicht neben
dem
Hauptziel
der
Reinerhaltung des deutschen Blutes, daß das ins deutsche Volk einKedrungene jüdische Blut soweit als möglich wieder ausgeschieden
wird und daß, soweit eine solche Ausscheidung nicht mehr möglich
ist, die an deutsche Erbmasse gebundene jüdische Erbmasse möglichst schnell und immer weiter aufgeteilt wird, bis durch die mit
jeder Generation fortschreitende Abschwächung des jüdischen Bluteinschlags die entstandene Mischrasse praktisch verschwunden
Zum
Abschnitt „Reichsbürgerrecht und Staatsangehörigkeit“
ist.“
wird
in der Einleitung auf S. 25 ausgeführt:
„Kein nach der nationalsozialistischen Revolution erlassenes Gesetz ist eine so vollkommene Abkehr von der Geisteshaltung und
der Staatsauffassung des vergangenen Jahrhunderts wie das Reichsbürgergesetz.
Den
Lehren
von
der Gleichheit aller Menschen
und
von der grundsätzlich unbeschränkten Freiheit des einzelnen gegenüber dem Staate setzt der Nationalsozialismus hier die harten, aber
notwendigen Erkenntnisse von der naturgesetzlichen Ungleichheit
und Verschiedenartigkeit der Menschen entgegen.“
In den Vorbemerkungen der Erläuterungen zum Reichsbürgergesetz und zum Blutschutzgesetz wird auf S. 47 unter Zifl. 1 gesagt:
„Das Reichsbürgergesetz und das Blutschutzgesetz sind insofern
als Einheit anzusehen, als sie gemeinsam die Grundlage bilden, auf
der sich die nach nationalsozialistischer Erkenntnis notwendige
Scheidung des deutschen und des jüdischen Volkes vollzieht.“
Ziff. 2 Satz 1 besagt:
„Die Regelung der Juden- und Mischlingsfrage in einem Sinne, der
die
Interessen
des
deutschen
Volkes
am besten ‚wahrt,
stellt ein
wichtiges und schwieriges Problem des neuen Staates dar.“
Der auf das äußerste zugespitzten faschistischen Rassenlehre in der
Einleitung
des Kommentars
folgen, darauf
fußend,
eine Reihe
von
Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen, denen in jedem Fall
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