wir sehen die letzte und größte Bedeutung des heutigen Tages darin, daß mit der Schaffung eines neuen Staatsrates in Preußen der Grundstein zu einer wahrhaft nationalsozialistischen Staatsverfas- sung gelegt wird, daß insbesondere an Stelle des Staatsorgans, das auf dem durchaus undeutschen Boden des westlichen Parlamentarismus gewachsen war, ein Führergremium gesetzt wird, welches urgermanischem und damit rein nationalsozialistischem Denken und Fühlen entspricht. Wir sind ferner des Glaubens, daß die Auswirkung dieses Ereignisses sich nicht allein auf Preußen beschränken, sondern weit darüber hinaus den Gang der Entwicklung beeinflussen wird, regiert wird.“ überall da, wo . nationalsozialistisch gedacht und Im „Völkischen Beobachter“ erschien am 21. Oktober 1933 ein Artikel „Führerprinzip in der Thüringer Regierung“, in dem die Abschaffung parlamentarischer Formen in Thüringen und die Ernennung von Staatsräten in diesem Land geschildert wird. Der Artikel wurde vom Angeklagten mit handschriftlichen Vermerken versehen zu den Akten genommen. Der Angeklagte kommentierte auch das Staatsratsgesetz in Freisler/Grauert IT a 1. In der Einführung schrieb er: „Das Gesetz über den Staatsrat ist das erste Gesetz, in dem der Führergedanke, der die nationalsozialistische Bewegung beherrscht, eindeutig zum Ausdruck gekommen ist, Das Gesetz ist insofern richtungweisend für die Zukunft... es ist nicht daran zu zweifeln, daß sich der völlige Umbau des preußischen Staatslebens über kurz oder lang auf der gleichen Grundlage vollziehen wird.“ Zu der Festlegung des $ 4, daß die Mitglieder des Staatsrats deutsche Staatsbürger sein müssen, vermerkte der Angeklagte: „Ein Reichsgesetz über das Reichsbürgerrecht ist in Vorbereitung.” Auch die faschistischen Staatsrechtler bestätigten die Bedeutung des Staatsratsgesetzes. So schrieben Kluge’Krüger in ihrer Reichsb ürger- kunde, 3, Auflage 1941, S. 144: . „Ein neugeschaffener Führerrat ist der Preußische Staatsrat.“ In seiner Schrift „Die Verfassung der nationalsozi alistischen Revolution“, 1933, führte Krüger aus: „Dem Staatratsgesetz kommt somit grundsätzliche Bedeu tung nicht nur für Freußen zu .,. Danach kann erwart et werden, daß einmal der Reichsrat entsprechend umgewandei t wird, zum ande. ren aber werden sowohl der Reichstag wie die Landtage, die ja „schon infolge Übergangs ihrer Gesetzgebungsre chte auf die Regierungen nur noch ein Schattendasein führten, ihre Gesetzgebungs- 26

Select target paragraph3