strafbaren Handlungen gekommen ist. Die Antragstellerin war insbesondere selbst Anmelderin einer Versammlung in Berlin, in deren Verlauf und nach deren Auflösung Straftaten begangen wurden. 24 Der Internet-Seite der Tagesschau ist zu der von der Antragstellerin in Berlin angemeldeten Versammlung zu entnehmen (abrufbar unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/palaestinenser-neukoelln-100.html): „Pro-palästinesische Kundgebung mit mehreren Dutzend Menschen Außerdem fand dort am Samstagabend eine pro-palästinensische Kundgebung mit bis zu rund 65 Teilnehmern statt. Die Polizei erklärte, da die Versammlungsleiterin das Skandieren israelfeindlicher Parolen nicht unterbunden habe und einige Teilnehmer sich vermummten, habe sie die Versammlung nach aufgelöst. Daraufhin sei es zu ‚Widerstandshandlungen und vereinzelten Flaschenwürfen‘ gegen Polizisten gekommen. Zwei Beamte erlitten leichte Verletzungen. Die Polizei stellte die Personalien von insgesamt 40 Demonstranten fest, stellte sechs Strafanzeigen, unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands und Landfriedensbruchs, sowie 36 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Menschen, die sich trotz der Auflösung der Versammlung nicht entfernten." 25 Auch bei einer Versammlung am 8. Oktober 2023 auf dem Römerberg in Frankfurt am Main kam es zu Wortgefechten zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Menschen, bei denen Pfefferspray zum Einsatz kam. Dabei gab es vier Festnahmen zur Identitätsfeststellung. 26 Zu beachten ist zudem, dass die Antragstellerin am 12. Oktober 2023 gegen 15 Uhr eine unangemeldete Spontanversammlung gegen die „rassistischen Demo-Verbote" vor dem Frankfurter Ordnungsamt durchführte. Ein Video des dort von der Anmelderin abgehaltenen Redebeitrags ist unter „X…“ auf Instagram abrufbar (Stand 12.10.2023, 16:10 Uhr). In diesem sagt sie u.a.: 27 „Natürlich hat der bewaffnete Widerstand in Palästina das Recht sich gegen die jahrzehntelange Gewalt und die Kriegsverbrechen der zionistischen Besatzungsmacht zu wehren." 28 „Es wird uns hier erzählt, dass die Hamas angeblich eine Terrororganisation sei. Nein, die Hamas ist Teil des Widerstandes in Palästina. Genauso wie alle anderen Gruppen und Organisationen in Palästina". 29 Entsprechend ist davon auszugehen, dass sie und weitere Rednerinnen und Redner ähnliche Aussagen bei Durchführung der für den 14. Oktober 2023 angemeldeten Versammlung vor einem deutlich größeren Publikum wiederholen würde. Diese Aussagen lassen keinen anderen Schluss zu als eine Rechtfertigung der terroristischen Angriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023. 30 All dies und die insgesamt äußerst angespannte bundesweite Lage mit Blick auf ProPalästinensische Versammlungen lässt nahezu zwingend darauf schließen, dass es auf der geplanten Versammlung auch zu Straftaten durch Äußerungen kommen wird, nämlich nach § 140 StGB (Billigung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten). Denn die im Zusammenhang mit dem Auf- Seite 5 von 6 -

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