BVerwG_8_C_14-98_WBRE410005306
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vorgehend VG Potsdam, 15. Dezember 1997, 1 K 267/97, Urteil
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Rechtsprechung
Vergleiche BVerwG 8. Senat, 22. Oktober 2014, 8 B 1/14
Vergleiche BVerwG 8. Senat, 4. April 2012, 8 C 9/11
Vergleiche VG Cottbus 1. Kammer, 9. Juni 1999, 1 K 77/96
Parallelentscheidung BVerwG 8. Senat, 24. Februar 1999, 8 C 17/98
Vergleiche BVerwG 8. Senat, 24. Februar 1999, 8 C 15/98
Literaturnachweise
Tatbestand
1
Die Kläger sind Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft und begehren die Rückübertragung eines an der Max-Sabersky-Allee in Teltow-Seehof gelegenen Grundstücks (Gemarkung Teltow, Flur 3, Flurstück 15) nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener
Vermögensfragen. Das 859 qm große Grundstück ist eine derzeit im Eigentum der Beigeladenen stehende unbebaute Grünfläche, die von den Rechtsvorgängern der Kläger im Zuge
der Parzellierung des ehemaligen, insgesamt ca. 84 ha umfassenden Gutes Seehof an die
Rechtsvorgängerin der Beigeladenen abgetreten worden war.
2
Das streitbefangene Grundstück gehörte ursprünglich zu diesem ungeteilten Gelände, das
südlich des Teltowkanals in der Nähe der Stadtgrenze zu Berlin liegt. Das Gut war im Jahre
1872 von den Brüdern Albert und Max Sabersky erworben worden. Max Sabersky, ein im
Großhandel tätiger Kaufmann, ließ in der Folgezeit im Bereich zwischen der jetzigen Lichterfelder Allee und dem damals noch existierenden Teltower See - im sogenannten Nordteil des
Grundstücks - eine Villensiedlung anlegen. Bereits 1888 wurde entlang der Lichterfelder Allee zwischen dem Bahnhof Groß-Lichterfelde (heute Lichterfelde-Ost) und Teltow eine - später elektrifizierte - Dampftriebwagenlinie angelegt; Vorstandsmitglied der betreffenden Betreibergesellschaft war Max Sabersky. 1896 räumten die Eigentümer des Gutes Seehof für
sich und ihre Rechtsnachfolger der Imperial-Continental-Gas-Association unter anderem ein
grundbuchrechtlich gesichertes ausschließliches Recht ein, "in den jetzigen und zukünftigen
Straßen, Plätzen und Brücken des Gutsbezirks Seehof Gasrohre zu verlegen" und "Anschlußleitungen herzustellen". 1909 gewährten die Eigentümer den Berliner VorortElektrizitätswerken mbH das Recht, auf dem gesamten Gutsgelände ober- und unterirdisch
elektrische Starkstromleitungen u.ä. zu legen. Amtliche Karten aus den Jahren 1890 und
1907 weisen im Nordteil des Grundstücks bereits vorhandenen Baubestand aus, während
der weitgehend unbebaute Südteil - südlich der Lichterfelder Allee - ein sich rechtwinklig
kreuzendes Wegenetz besaß. Auch nach der Darstellung der 1906 angefertigten Handzeichnung der "Max- Sabersky'schen Erben und Albert Sabersky in Groß-Lichterfelde und Seehof"
ist der Nordteil bis auf die mit "Gutswald" umschriebene Fläche durchparzelliert und mit ungefähr zwei Dutzend Gebäuden bestanden. Der Pharus-Plan aus dem Jahr 1906 weist für
das gesamte Seehofgelände ein engmaschiges Straßennetz aus. Eine im Jahre 1915 vom
Königlichen Katasteramt ausgefertigte Handzeichnung und der Übersichtsplan der Stadtgemeinde Teltow von 1927 zeigen im Nordteil ca. 100 parzellierte Baugrundstücke unter teilweiser Angabe der jeweiligen Grundstücksinhaber.
3
Seit den 20iger Jahren hat sich das Parzellierungswesen am Stadtrand Berlins entsprechend
der Ausdehnung der Vorort-Bahnverbindungen stark ausgeweitet. Nach Angaben in der einschlägigen Literatur gab es Anfang der 30iger Jahre im Berliner Bereich 60 große Parzellierungsunternehmen und 120 bis 150 kleine Parzellierer. Diese erhielten für ihre Arbeitsleistung von der Planaufstellung über die Herbeiführung erforderlicher behördlicher Genehmigungen bis hin zum Verkauf der einzelnen Parzellen in der Regel ein "Pauschquantum" in
Höhe von 10 bis 35 % des Bruttoverkaufserlöses, in vielen Fällen zusätzlich auch noch einen Gewinnanteil.
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Die nach dem Tod der Brüder Albert und Max Sabersky als Eigentümerin in das Grundbuch
eingetragene und im Jahre 1933 aus sechs Mitgliedern jüdischer Abstammung bestehende
07.11.2023, 16:17