BVerwG_8_C_14-98_WBRE410005306
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Gericht:
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BVerwG 8. Senat
16.12.1998
ja
8 C 14/98
Urteil
Quelle:
Normen:
Zitiervorschlag:
§ 1 Abs 6 VermG, Art 3 REAO BE
BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 – 8 C 14/98 –,
BVerwGE 108, 157-169
Leitsatz
1. Ein "Zwangsverkauf" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht.
2. Die Verfolgungsbedingtheit einer solchen Veräußerung wird von Gesetzes wegen vermutet
(Art. 3 Abs. 1 REAO); für Rechtsgeschäfte bis zum 15. September 1935 kann diese gesetzliche Vermutung (nur) durch den Beweis widerlegt werden, daß der Verfolgte für das unmittelbar zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft einen angemessenen Kaufpreis erhalten
hat und über ihn frei verfügen konnte (Art. 3 Abs. 2 REAO).
3. Ist die gesetzliche Vermutung nach diesen Kriterien widerlegt worden, kann der Verfolgte
die Rückerstattung gleichwohl beanspruchen, wenn "andere Tatsachen" für einen verfolgungsbedingten Vermögensverlust sprechen (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 REAO).
4. Besteht der zu restituierende Vermögensverlust in der Übereignung von Teilflächen eines
zu parzellierenden Grundstücks, die im Rahmen der Parzellierung aufgrund eines Aufschließungsvertrags mit der Gemeinde an diese zum Ausgleich für die Befreiung vom ortsstatutarischen Bauverbot und die Erteilung der Parzellierungsgenehmigung als Straßen- oder Grünflächen "unentgeltlich" abgetreten worden sind, so ist der Aufschließungsvertrag das für die gesetzliche Vermutung und ihre Widerlegung maßgebliche entgeltliche Rechtsgeschäft.
5. Die Befreiung vom Bauverbot und die Erteilung der Parzellierungsgenehmigung sind vermögenswerte Gegenleistungen der Gemeinde, zu denen die vereinbarte "unentgeltliche" Abtretung von 25% der Grundstücksfläche für Gemeinbedarfszwecke in einem angemessenen
Verhältnis standen.
Fundstellen
BVerwGE 108, 157-169 (Leitsatz und Gründe)
VIZ 1999, 203-208 (Leitsatz und Gründe)
ZOV 1999, 164-168 (Leitsatz und Gründe)
Buchholz 428 § 1 VermG Nr 167 (Leitsatz und Gründe)
RGV B III 83 (Leitsatz und Gründe)
Verfahrensgang
07.11.2023, 16:17