3 i ! t h Te ä \ 03 3 : Eos i 2 Mit seinen Verbrechen hat der Angeklagte, seit dem Machtantritt ie Yh Hitlerfaschismus fortgesetzt handelnd, aktiv und maßgeblich sowohl bei : ..; der Vorbereitung als auch bei der Entfesselung und Durchführung der im- . '. perialistischen Aggression Deutschlands im zweiten Weltkrieg mitgewirkt. “in Die Verbrechen des Angeklagten sind eine Ausgeburt und ein Bestandteil : ;: der aggressiven Politik des deutschen Imperialismus und Militarismus, die im Verlaufe von kaum drei Jahrzehnten die Welt mit dem Blutvergießen, dem Schrecken und den Verwüstungen zweier Raubkriege überzogen haben -: und die jetzt, wiederum unter maßgeblicher Mitwirkung des Angeklagten, einen dritten Weltkrieg vorbereiten, Seitdem mit der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in Rußland der erste Arbeiter-und-Bauern-Staat in die Weltgeschichte eingetreten ist, hat jedoch — union — : geleitet von der konsequenten Friedenspolitik der Sowjet-. \ die Kraft der Volksmassen aller Nationen es vermocht, den An- HE Mittel zur Durchsetzung ökonomischer, politischer und militärischer Inter‚essen außerhalb des Rechts zu stellen und sie als das größte Verbrechen gegen die Menschheit und das Völkerrecht zu ächten. .:: griffskrieg, die Annexion fremder Länder und die Unterwerfung anderer Völker als Mittel zur Lösung von Streitfragen zwischen den Staaten, als .::: n e 24 Er N Ri. ara ee Bi en Ir en Tee a; Ar Dee =. ee ae f Der machtvolle Zusammenschluß der Anti-Hitler-Koalition, mit dem die friedliebenden Völker der deutsch-faschistischen Aggression begegne- :: ten, zeugt davon, daß die Ächtung des Angriffskrieges und der Gewalt- .' anwendung im Leben zwischen den Staaten bereits zu diesem Zeitpunkt. zu einer tief verwurzelten, allgemeinen Rechtsüberzeugung und Hand- : lungsmaxime der Völker und Nationen der Welt und damit zu einem de- Rn: mokratischen Völkerrechtsprinzip selbst geworden war. | Beer N Atlantik-Charta sowie in den Erklärungen von Teheran und Jalta dazu bekannt hatten, fand dieses grundlegende Prinzip des demokratischen Völkerrechts — das sich gerade unter dem Eindruck der permanenten Be- . a = drohung des Welifriedens durch den deutschen Imperialismus und Militarismus herausbildete — seine letzte .juristische Formulierung in der’. Me Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945, namentlich deren tikel 2, Ziffern 3 und 4, ik, n ae er RENNER Sn 1 ee TNGET TIEREN TER r Nachdem sich die Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition bereits in der IE BARTTNITRENZUERATTIEN RNTERSN EEE zum Mord. ir = Bm# armer sy i en = =. ve } 2 n = Ina 2 Mar n r ekren n Snn n a ee 2. Pen ep Y nr nee Erreger gr E Tee Tmnan se: lm = erih : = = Z Se = Zee ee er a ; % % i | zwar des Mordes, des Mordkomplotts, der Aufforderung und Anstiftung in | Ar Um den völkerrechtlichen Schutz des Friedens und der Menschenrechte zu gewährleisten und diesen gegenüber jeder Mißachtung Geltung zu ver. = schaffen, entstanden zugleich — ebenfalls als ein grundlegendes Prinzip = des neuen demokratischen Völkerrechts — das Redıt und die Pflicht zur : „Verfolgung und Bestrafung derjenigen, die Verbrechen gegen den Frieden F Bo Air) . ..-

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