Hauptverhandlung bekundete, wurde die „Ostforschung* immer mehr zu 2
einem wichtigen Bestandteil der Vorbereitung militärischer Maßnahmen : e
:
zur Eroberung der osteuropäischen Staaten. Er bestätigte, daß das vom
Angeklagten geleitete Institut unter dem Deckmantel wissenschaftlicher : .:
Forschung durch Exkursionen, Lehrausflüge, Übungen
usw. umfangreiche
E
Erkundungsarbeiten auf wirtschaftlichem und militärischem Gebiet durch- f
führte und deren Ergebnisse militärischen Stellen zur Auswertung weiter-
is
geleitet wurden. _
|
Der Beweis dafür, daß die Tätigkeit des Angeklagten unter dem Deckmantel des Instituts auch der unmittelbaren
Kolonnen
Örganisierung der Fünften
des Hitlerfaschismus diente, ergibt sich mit Deutlichkeit aus
einem Bericht über einen im Rahmen
des „Instituts
für osteuropäische
Wirtschaft“ durchgeführten Schulungslehrgang für lettische und estnische
Staatsbürger deutscher Nationalität, den der Angeklagte in der Zeit vom
18. bis 25. August 1935 leitete. Aus Tarnungsgründen —
so wird in dem. Ih
Bericht über die Tagung ausdrücklich betont — fand dieser Lehrgang in
der Zeit der Königsberger
Ostmesse
statt. Die
Teilnehmer wurden
auf
ge
Vorschlag der Nazipartei in Lettland und Estland ausgesucht. Neben
führenden Vertretern des Hitlerschen Staats- und Parteiapparates
(Dr. DES,
ES
KU,
dem
späteren Nazigauleiter GERN
Minderheit so intakt wie möglich zu halten, „damit sie einen kurzen direkten Kampf aushalten kann“.
|
Eine führende Stellung nahm der Angeklagte in der „Nord- und Ost-
Forschungsgemeinschaft“
‚„Ostforschung“
vereinte
ein.
die maßgeblichen
Diese
Zentrale der
.
deutschen :
„Ostforscher“ in Deutschland
“
mit den Vertretern der Ostorganisationen (BDO und VDA), den
Vertretern der zuständigen Ministerien und Spitzeninstanzen des faschis
tischen Staates sowie den Verbindungsmännern
E
und Nazi-
pressechef DEE) sprach auch der Angeklagte. Er stellte den Teilnehmern des Lehrganges die Aufgabe, das Wirtschaftsleben der deutschen
deutschen
Fi
zu den wissenschaftlichen
und „kulturpolitischen“ Organisationen der deutschen Minderheit
en in
Osteuropa. Der Angeklagte hatte in diesem Gremium die Möglichkeit,
die
„Grenzland“- und „Volkstums“-Fragen des „Bollwerkes* Ostpr
eußen in
Übereinstimmung mit den „wissenschaftlichen“ Plänen auf
dem Gebiet
anderer „Frontabschnitte“ (Schlesien, Pommern, Sudeten) des
aggressiven .
deutschen Imperialismus zu bringen. Die „Forschungsgemeinschaft*
sorgte
innerhalb der einzelnen territorialen Forschungsgruppen durch Veranstal-
tung kleinerer und „vertraulicher Arbeitstagungen in den Grenzgebieten*
für den „Zusammenhang unter diesen Forschern... mit den Männe
rn der
staatlichen Verwaltung und der Volkstumsarbeit“.
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Bei der Auswahl und Thematik der F orschungsvorhaben wars
die Be-
dürfnisse der politischen und militärischen Instanzen des Hitlerstaate
s bei
78
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