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fung der durch ihn abgeurteilten Kriegsverbrecher ausgegangen
ist, auch
vom Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik iu diesem
besichtigt werden sollten.
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VerUnter Berücksichtigung dieser Umstände hat das Gericht von der
hängung der Todesstrafe abgesehen und den Angeklagten zu lebenslangem
Falle
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Zuchthaus verurteilt.
Dieses Ergebnis ist zugleich ein Ausdruck für dus Bemühen der Deutschen Demokratischen Republik, eine Verschärfung in den Beziehungen
der beiden deutschen Staaten zu vermeiden.
Wegen
der
außerordentlichen
Verwerflidikeit der
|
vom
Angeklagten
‚begangenen Verbrechen waren ihm die bürgerlichen Ehrenrechte gemäß
$ 32 StGB auf Lebenszeit abzuerkennen.
=
Die Kostenentscheidung beruht auf $ 353 StPO in. Verbindung mit $ 2 \ >
Abs. 2 StKVO.
Zur Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, die durch Angehörige der faschistischen SS-Toten-
....
den vom faschistischen Deutschland okkupierten Gebieten begangen
eg
kopfverbände und der Waffen-SS in Konzentrationslagern und in
wurden.
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$$ 49, 223a, 211 StGB, Artikel 144 der Verfassung der DDR, .. -
Statut
1945.
für
den
Internationalen
Militärgerichtshof ‚vom ®. August
et,
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ir,
1. Strafsenat; Urteil vom 20. Mai 1961 — 1 Zst (I) 161 — |
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daß
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werden,
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vorbereitet werden, muß
der Wille der Völker klargestellt
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die Menschlichkeit
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Öffentlichkeit
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den Frieden
38
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16.
Gegenstand dieses Strafverfahrens vor dem Obersten Gericht der Deut- et
schen Demokratischen Republik sind schwerste Kriegsverbrechen und
_...
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Sie liegen zwar mehr als 16 Jahre . ., ...
zurück, Es ist jedoch notwendig, derartige Verbrechen, wenn sie aufge:
deckt werden, ohne Rücksicht auf den Zeitablauf zu bestrafen. Das em
fordert die Gerechtigkeit und das Völkerrecht. Angesichts der Tatsache, _
daß auch gegenwärtig von imperialistischen Kräften Verbrechen. gegen
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