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die: im ı Gebe
Ministerium. geführte, „Akte 7%
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der Privatdozenten“, die über die Tätigkeit des Angeklagten an der Karls_ Universität in Prag bis zum Jahre 1945 geführte Akte, Schriftstücke aus
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en und eine
Akten des ehemaligen Reichsprotektors für Böhmen und Mähr
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Akte über den Schriftwechsel zwischen dem Angeklagten und dem Adjutanten Hitlers, Albrecht, und zwischen Albrecht und dem Gruppenführer . ....:
' Bormann. Weiter wurden verwertet: ein Bericht des SD über die Tätigkeit
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des Angeklagten, Akten der ehemaligen „Deutschen Stiftung“, der ebe=
maligen Amtshauptmannschaf t Bautzen, zahlreiche vom Angeklagten ver-
faßte Schriften, vom BDO und VDA herausgegebene Schriften, das nach Be
den Weisungen des Internationalen Militärgerichtshofes von Nürnberg in
°
deutscher Sprache herausgegebene amtliche Protokoll über den Prozeß
gegen die Hauptkriegsverbrecher, das Buch von Leverkuehn „Der ge
heime Nachrichtendienst der deutschen Wehrmacht
Buch von Ilnytzkyj „Deutschland und. die Ukraine
sachen europäischer Ostpolitik)“. |
im Kriege“ und das °
1934 bis 1945 Kur
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Aus der UdSSR, aus Polen, Israel und Deutschland
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die Zeugen
Sch.,M. ‚K,, R„S,H.,St, Dr. Bu A nn Fin be Prof. Dr.SAH. und 3.
vernommen worden. u:
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Die von den Zeugen hekundeten Wahrnehmungen betreffen. zum Teil
an ihnen selbst begangene Verbrechen, und zwar Verbrechen von einem
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ihnen exakt in "Erinnerung geblieben sind. Andere Zeugen waren über
einen langen Zeitraum mit dem Angeklagten unmittelbar zusammen in
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derart großen Ausmaß
ihnen unauslöschlich —
und abgrundtiefer Scheußlichkeit, daß sie sich &, a
selbst in Einzelheiten — eingeprägt haben und + ;“..:
den Einheiten „Nachtigall“ und „Bergmann“. und haben Handlungen des . IE
Angeklagten
erlebt und zum Teil selbst mitbegangen,
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die von derartiger.
Brutalität und von so großem Umfang waren, daß ihre Wiedergabe nah ' .
einem relativ langen Zeitraum keine außergewöhnlichen Anforderungen .....
an das menschliche
Erinnerungsvermögen
stellt. Die Zeugen O. und A. :.: Er
waren lange Jahre als Offiziere der Einheit „Bergmann“ mit dem Ange-. "..:
klagten
zusammen
und
hatten
zu ihm ein enges
Vertrauensverhältnis. :* ©
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O. traf mit ihm noch bis zum Jahre 1947 in Westdeutschland zusammen. :- : .; . “2
Dieses enge Verhältnis zu dem Angeklagten hat ihnen besonders zahlreiche : °... +.
Einzelheiten über die Person des Angeklagten und die von ihm begange2:9.
nen Handlungen eingeprägt. Soweit einige Zeugen an den Verbrechen des : : :
Angeklagten beteiligt waren, unterliegt ihre Beteiligung der Amnestie.
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Das ist zwar bei O, nicht,der Fall; dieser hat jedoch die gegen ihn ausgesprochene Strafe bereits verbüßt und kann schon aus diesem Grunde kein .
Interesse daran haben, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten. Die Zeu-
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gen, deren Aussagen nicdıt nur. untereinander im wesentlichen überein- \ ...
stimmten,
sondern zum
Teil auch durch
das schriftlich vorliegende Be-..
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