- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden
Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
1Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz und Geldentschädigung
wegen der Bearbeitung des Wikipedia-Artikels des Klägers („E. D.“) in Anspruch.
2Der Kläger ist Komponist, politischer Autor und Verfasser völkerrechtlicher Arbeiten, u.a.
im Auftrag der isländischen Gesellschaft des Roten Kreuzes. Er wurde als Sohn jüdischer
Eltern in Palästina geboren. Später lebte er bis 2008 in Island und seitdem in Deutschland.
Der Kläger erwarb einen Abschluss als Klavierlehrer in der Schweiz. In Island war er unter
anderem Leiter einer Musikschule, Organist und Chorleiter in einer Kirche sowie Mitglied
des isländischen Komponistenverbandes.
3Der Beklagte verfasst seit Jahren regelmäßig unter dem Pseudonym „F.“ Beiträge in der
Online-Enzyklopädie Wikipedia. Der Beklagte fiel hierbei in den letzten ca. 15 Jahren durch
nachhaltige Manipulation von Einträgen zum Nahost-Konflikt auf. Zahlreiche Politiker der
Partei „Die Linke“ stellte er hierbei als vermeintliche Antisemiten dar. Von entsprechenden
tendenziösen Bearbeitungen ihrer Wikipedia-Einträge betroffen waren auch bekannte
jüdische Persönlichkeiten wie Prof. Dr. R. V., vormals Mitglied des Zentralrats der Juden in
Deutschland und die deutsch-Israelische Künstlerin und Aktivistin N. S. Ebenfalls betroffen
waren der Politiker G2. G3. und der Bundestagsabgeordnete Dr. D1. D2.
4Gegen den Beklagten liefen bzw. laufen aufgrund von entsprechenden WikipediaEinträgen bzgl. anderer Personen weitere zivilrechtliche Verfahren an den Landgerichten
Hamburg und München. In einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.02.2019 wurde
bezüglich des Beklagten ausgeführt:
„Indes kommt zugunsten der Antragsgegner zum Tragen, dass prozessual davon
auszugehen ist, dass der Antragsteller zumindest hinsichtlich einiger der von ihm editierten
Artikel in der Wikipedia den Maßstab der Objektivität in relevanter Weise verlassen und
Beiträge zu einzelnen Personen mit kritischen Passagen in erheblicher, das öffentliche
Interesse steigernder Weise beeinflusst hat. Ein derartiges Verhalten ist im Grundsatz
geeignet, die der Wikipedia von Seiten der Öffentlichkeit zugeschriebene Objektivität und
Unabhängigkeit, mit der die Inanspruchnahme erheblichen Vertrauens auf die Korrektheit
der dort nachlesbaren Informationen verbunden ist, zu erschüttern …
… Danach ist als unstreitig zugrundezulegen, was die Antragsgegner im Schriftsatz vom
14.02.2019 ab S. 27 ausführen lassen: Der Autor „F.“ hat mit bestimmten Formulierungen
(„antizionistisch“ statt „israelkritisch“) und mit dem Löschen wahrer Informationen (Link
zum K. Theater H., dessen Intendantin Frau S… war) mit der Begründung, er gehe nicht
davon aus, dass dieses Theater relevant sei (obwohl es offenbar einen Wikipedia-Eintrag
dazu gibt), den Eintrag über Frau S… mit geprägt. Die Änderungen zeigen, dass der
Antragsteller dabei vornehmlich von subjektiven Erwägungen geleitet wurde - in deutlichem
Kontrast zu dem Objektivitätsanspruch der Wikipedia. Er hat zudem den Beitrag zu Frau S.
freigeschaltet, obwohl in diesem der genaue Wohnort von Frau S. genannt wurde.
Diesbezüglich lässt sich eine Widersprüchlichkeit im Handeln des Antragstellers, der seine
eigene Anonymität schützen möchte, dies anderen aber bewusst nicht gewährt, nicht
verkennen. Zudem hat der Antragsteller den Beitrag über Frau S… der bis dahin nicht in
der Wikipedia vorhandenen Kategorie „Unterstützer von Boycott, Divestment and
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3/25/2024