von nom. 8.700,- RM wurde zur Begleichung von Steuern verkauR. Zum 3. September 1941 befanden sich in diesem Depot Ak\en von IG Farben in Höhe von nom. 20.900,RM. 7Herr v wurde in fünf Raten zu je 386.300,- RM zur Judenvermögensabgabe herangezogen. Die ersten beiden Raten dieser Abgabe wurden ausweislich einer eidessta>lichen Versicherung des Ehemannes einer Tochter des Herrn v durch die Töchter beglichen, die dafür IG Farben Ak\en aus ihren Depots bei der Deut schen Länderbank verkauRen. Die dri>e und vierte Rate wurde ausweislich eines Schreibens des Rechtsanwalts Dr. W vom 18. November 1954 an das Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung in Hessen dadurch beglichen, dass 400.000,- RM aus dem Verkaufserlös für die Villa des Herrn v, sowie 176.591,62 RM durch die IG F. I. AG (Büro von S) überwiesen worden sei. Auf welche Weise der Restbetrag in Höhe von 196.008,38 RM beglichen worden sei, habe nicht aufgeklärt werden können. Von der letzten und fünRen Rate seien 30.000,RM durch die F. Bank und 100.000,- RM durch die IG F. I. AG (Büro von S) überwiesen worden. Der Restbetrag in Höhe von 256.300,- RM sei durch die Deutsche Länderbank vorgelegt worden, da die Genehmigung für die Belastung des Sperrdepots nicht mehr habe rechtzei\g erlangt werden können. Die Länderbank habe dann von den nachträglich freigegebenen IG Farben Ak\en in Höhe von nom. 164.000,- RM nom. 138.300,- RM verkauR und durch den ges\egenen Ak\enwert den Restbetrag zur Judenvermögensabgabe in Höhe von 256.300,- RM abdecken können. 8Am 19. Januar 1939 erließ der Oberfinanzpräsident Kassel gegenüber dem Herrn v eine Sicherungsanordnung nach § 59 des Devisengesetzes mit dem er Herrn von W u.a. untersagte, über seine Konten und Depots bei der F. Bank und der Deutschen Länderbank zu verfügen. Mit Verfügung vom 30. Mai 1942 zog das Staatsministerium des Inneren in München das Vermögen des Herrn v zugunsten des Deutschen Reiches ein. 9Ab 1945 begehrten die Töchter und Erbinnen des Herrn v in diversen rückersta>ungsrechtlichen Verfahren entzogene Vermögenswerte zurück. In ihrem Antrag vom 23. Dezember 1948 machten die Testamentsvollstrecker des Herrn v geltend, dass für die Begleichung der Judenvermögensabgabe IG Farben Ak\en veräußert werden mussten, die ihnen nunmehr zurück zu übertragen seien. Zudem sei Herr v gezwungen worden, auf der Grundlage der Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens seinen gesamten Effektenbestand zum Umtausch in Reichsschatzanweisungen anzubieten. Es seien daher insgesamt nom. 441.100,- RM IG Farben Ak\en angeboten und umgetauscht worden. 10Mit Beschlüssen des Landesamtes für Vermögenskontrolle und

Select target paragraph3