Verhältnissen, die bei einer durchschni lichen Studen n angemessen ist. Die Angeklagte ha e
dazu keine konkreten Angaben gemacht. Der aktuelle BaföG- Höchstsatz beträgt zwischen heute
812 Euro und im Wintersemester 2024/25.855 Euro. VI. 72 Die Kostenentscheidung ist auf § 465
Abs. 1 StP0 gestützt. Zi ervorschlag: AG Berlin-Tiergarten Urt. v. 6.8.2024 – 231 Js 857/24, BeckRS
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2024, 19526