- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 03.12.1970 – IX ZR 98/68OLG Karlsruhe27.07.1966 BeckRS 1970, 31384597 BGH, Urteil vom 03.12.1970 – IX ZR 98/68OLG Karlsruhe27.07.1966 Titel: BGH: Urteil vom 03.12.1970 - IX ZR 98/68 Verkündet am 3. Dezember 1970 Pohl, Justizhauptsekretär ab Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 3. Dezember 1970 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Dr. Graf, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Juli 1966 aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Von Rechts wegen Die 1910 in K. geborene jüdische Klägerin mußte 1935 das Studium der Chemie aus Verfolgungsgründen aufgeben. Noch im gleichen Jahre wanderte sie in das Gebiet des heutigen Staates Israel ein. Dort verrichtete sie zunächst Gelegenheitsarbeiten. Im Winter 1936/37 nahm sie in Jerusalem das Chemiestudium wieder auf. Sie mußte es jedoch 1939 erneut aufgeben, weil sie der doppelten Beanspruchung - Berufstätigkeit und Studium - körperlich nicht gewachsen war. 1941 bis 1946 arbeitete sie in einer pharmazeutischen Fabrik. 1942 heiratete sie. Ihr Ehemann gründete ein fotografisches Atelier. Die Klägerin war darin tätig und führte es nach dem Tode ihres Ehemanns im Jahre 1963 in kleinerem Umfang weiter. Die Klägerin leidet seit vielen Jahren an einer zunehmenden beiderseitigen Linsentrübung mit Sehverachlechterung (Myopie-Katarakt, grauer Star) und ist dadurch in ihrer Erwerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Das linke Auge wurde im Mai 1955 operiert. Die Klägerin hat Ansprüche auf Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit angemeldet und ihr Augenleiden auf die durch die nationalsozialistische Verfolgung verursachten physischen und psychischen Belastungen zurückgeführt. Die Entschädigungsbehörde hat nach Einholung eines Gutachtens der Universitäts-Augenklinik Heidelberg die Ansprüche abgelehnt. Das Landgericht hat, einer ergänzenden Stellungnahme derselben Klinik folgend, die Klage abgewiesen. Im Berufungsrechtszug hat die Klägerin geltend gemacht, sie leide auch an einer Schilddrüsenerkrankung und an vegetativer Dystönie. Das Berufungsgericht hat die Klägerin durch den Vertrauensarzt Dr. Steinitz in Jerusalem untersuchen lassen und ein Gutachten und ein Ergänzungsgutachten der Medizinischen Universitätsklinik http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384597 1 von 3 4/18/2022

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