- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
vor. Das Berufungsgericht hat auch eine Hungerosteopathie der Wirbelsäule als Ursache der
degenerativen Veränderungen ausgeschlossen.
Damit hat der Tatrichter festgestellt, daß das Wirbelsäulenleiden und dessen Folge - das
Ischiassyndrom - auf Alter und Veranlagung und nicht auf die Verfolgung zurückzuführen sind. Die
Revision hat nicht gerügt, daß diese tatsächlichen Feststellungen unter Verstoß gegen das
Verfahrensrecht getroffen worden sind. Sie widerlegen die Vermutung des §31 Abs. 2 BEG (vgl.
BGH RzW 1968, 313 Nr. 13).
Die Revision wird deshalb mit der Kostenfolge aus §§225 Abs. 1, 209 Abs. 1 BEG, §97 ZPO
zurückgewiesen.
Zitiervorschlag:
BGH Urt. v. 9.7.1970 – IX ZR 59/70, BeckRS 1970, 31372671
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31372671
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