- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 59/70OLG Koblenz05.01.1968 BeckRS 1970, 31372671 BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 59/70OLG Koblenz05.01.1968 Titel: BGH: Urteil vom 09.07.1970 - IX ZR 59/70 Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 9. Juli 1970 Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Juni 1970 unter Mitwirkung der Bundesrichter von der Mühlen, Offterdinger, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 8. Zivilsenats (Entschädigungssenats) des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Januar 1968 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger. Von Rechts wegen Der 1923 in M./Polen geborene jüdische Kläger war nach seiner Darstellung von 1939 bis 1945 in seiner polnischen Heimat der Verfolgung ausgesetzt. Er kam 1945 nach Österreich und wanderte 1948 nach Kanada aus. Seit 1955 besitzt er die kanadische Staatsangehörigkeit. Auf seinen 1954 gestellten Antrag erhielt der Kläger durch Bescheid vom 21. April 1958 eine Haftentschädigung von 9.500 DM u.a. für behaupteten Aufenthalt im Lager P. bei D. von Juni 1940 bis Mai 1942. 1962 meldete er auch Ansprüche für Gesundheitsschaden an. Nach vertrauensärztlicher Untersuchung und Begutachtung setzte die Entschädigungsbehörde durch Bescheid vom 26. November 1962 für einen körperlichen und nervösen Erschöpfungszustand bis 31. Dezember 1949 und für eine geringe Bandscheibendegeneration der Lendenwirbelsäule im Sinne der abgrenzbaren Verschlimmerung eine Kapitalentschädigung von 1.200 DM fest und bewilligte ein Heilverfahren. Das Landgericht hat nach Beweiserhebung einen Anspruch auf Heilverfahren für das Leiden "traumatischer Star des linken Auges" seit 19. Januar 1945 festgestellt und das beklagte Land zur http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31372671 1 von 3 6/7/2022

Select target paragraph3