eigenständige Grundstücke (vormals Grundbuch von I1., Band XVI, Bla> 498, lfd.-Nr. 1 bis 4).
Auf diesen vier Grundstücken wurden vor und während des Zweiten Weltkriegs Motoren
gebaut. 12Die AG firmierte ab 1940 unter der neuen Bezeichnung „Maschinenbau- und
Bahnbedarf AG“ mit dem Zusatz „vormals O. und K “. Im November 1941 wurde dieser
Firmenzusatz gestrichen. Zum Jahreswechsel 1940/1941 übernahm die D1. H. AG einen
Großteil der Ak_en der AG. 131941 ordnete das ReichswirtschaQsministerium für das
gesamte Deutsche Reich den Zwangsumtausch von Ak_en, die sich noch in jüdischem Besitz
befanden, in 3,5-prozen_ge Reichsschatzanweisungen zum Kurse per 31. März 1941 an (vor
allem Erlass III WOS 8/20348/41; Gerichtsakte, Bl. 89R, 90). 14Zwischen 1945 und 1948
wurden sowohl die Waggonfabrik als auch die Flugzeugbau GmbH aufgrund von Befehlen der
Sowje_schen Militäradministra_on in Deutschland (SMAD) entschädigungslos enteignet (vgl.
die Enteignungsurkunde des Landes Thüringen betreffend die Flugzeugbau GmbH vom 6. Juli
1948, BA, Bla> 132). 1948 wurde die Flugzeugbau GmbH als Eigentümerin der vier Flurstücke
2747, 2763, 2764 und 2766 gelöscht. Die Grundstücke standen seit dieser Zeit im Eigentum
des Volkes. Die Flugzeugbau GmbH wurde 1948 mit ihrer Zweigniederlassung I1. und 1951
mit ihrer Niederlassung G. im Handelsregister gelöscht. 15Der Treuhänder der Waggonbau
schrieb am 27. Februar 1946 an die thüringische Landeskommission zur Durchführung der
SMAD-Befehle 124/126 unter anderem Folgendes (BA, Bl. 52 f.): „Aus verschiedenen
formalen Gründen wurde seinerzeit das Grundstück [Im/Am Hammergrund in I1.] und die
Gebäude in eine rechtlich selbständige Form, und zwar in eine Grundstücks GmbH gekleidet,
deren Kapital zu 90% in unseren Händen und zu 10% im Besitz der Maschinebau
und Bahnbedarf AG in B. ist. Dabei sei nochmals ausdrücklich betont, dass die Fer_gung
ausschließlich Angelegenheit der Waggonfabrik AG ist und nicht der reinen
GrundstücksgesellschaQ, die als G.- I1. Flugzeugbau GmbH firmiert.“ 16In einem weiteren an
den thüringischen Ausschuss zum Schutz des Volkseigentums gerichteten Schreiben der
Görlitzer „Vereinigung Volkseigener Betriebe Lokomo_v- und Waggonbau“ vom 23.
November 1948 wird ausgeführt (BA, Bl. 27): „Zu unserem Betrieb, dem Waggonbau G. VEB,
G., gehörte früher, als der Betrieb noch Eigentum der G. Waggonfabrik AG war, ein großes
Werkgelände, auf dem Flugzeuge für die Wehrmacht gebaut wurden. Sowohl der
Waggonbau wie auch der Flugzeugbau bildeten früher räumlich eine Einheit.“ 17Ab 1960
exis_erte ein Flurstück e mit einer Größe von 2,2431 ha, dessen Rechtsträger der VEB (B) Bau
Suhl „Mi>e“ war. Ferner standen 1969 die Flurstücke f, g und h in der RechtsträgerschaQ der