Amtsgericht Wuppertal, 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14
Datum:
05.02.2015
Gericht:
Amtsgericht Wuppertal
Spruchkörper:
84
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14
ECLI:
ECLI:DE:AGW:2015:0205.84LS50JS156.14.22.00
Nachinstanz:
Landgericht Wuppertal, 23 Ns 26/15
Normen:
- §§ 306 a Abs. 1 Ziffer 1; 223 Abs. 1; 25 Abs. 2; 22 StGB; 1, 105
JGG -
Sachgebiet:
Strafrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
Tenor:
Die Angeklagten sind der versuchten schweren Brandstiftung
schuldig.
Die Angeklagten F und B2 werden jeweils zu einer Freiheitsstrafe
von
1 Jahr und 3 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe über
den Angeklagten B, wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte B wird von Kosten und Auslagen freigestellt.
Die übrigen Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und
ihre notwendigen Auslagen.
Gründe:
1
I.
2