pornographischer Schriaen in zwei tatmehrheitlichen Fällen für schuldig befunden. Der
Antragsteller wurde verwarnt. Eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 50,00
EUR wurde vorbehalten. Im Übrigen wurde der Antragsteller freigesprochen. Gegen das
Urteil vom 18. Dezember 2015 legte der Antragsteller hinsichtlich des Schuldspruchs und die
Staatsanwaltschaa ... in Bezug auf den Freispruch Berufung ein. 6Mit Urteil des Landgerichts
... - Jugendkammer - vom 13. April 2016 wurde der Antragsteller letztlich der
Volksverhetzung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit der Verbreitung
pornographischer Schriaen, stramar nach §§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c i. V. m. Abs. 1, Abs. 3,
Abs. 5 Satz 1, 184 Abs. 1 Nr. 6, 52, 53 StGB, für schuldig befunden und mit einer Geldauflage
in Höhe von 2.000,00 EUR belegt, zu zahlen in monatlichen Raten von 500,00 EUR an das
Indienprojekt „Hand in Hand“ der katholischen Kirchens[aung „Maria unterm Kreuz“. Zudem
wurde der Antragsteller zu 40 Stunden Arbeitsleistung nach näherer Weisung durch die ...
e.V. ... verpflichtet. Die Berufung des Antragstellers wurde vollständig verworfen. Die
Berufung der Staatsanwaltschaa ... wurde verworfen, insofern sie über den oben genannten
Schuldspruch hinausging. Zwei strafverfahrensgegenständliche Sachverhalte wurden gemäß
§ 154 Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgenommen. Das Urteil ist am 13. April 2016
rechtskräaig geworden. 7Am 14. April 2016 leitete das Präsidium der ... von Amts wegen ein
Verfahren zur Entlassung des Antragsstellers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ein und
hörte den Antragsteller hierzu an. Dabei wurde er auf das Recht, dabei die Mitwirkung
des Personalrats und der Gleichstellungsbeauaragten zu beantragen, hingewiesen. 8Der
Antragsteller beantragte am 5. Mai 2016 die Beteiligung des Personalrats und äußerte sich
mit Schriasatz seines Prozessbevollmäch[gten vom 9. Mai 2016 zur Sache. Dabei räumte er
Verfehlungen ein und bedauerte diese. Er sei aber weder ausländerfeindlich
noch rechtsextrem. Er habe im Gegenteil zahlreiche Freunde und Bekannte
ausländischer Herkuna. Er habe die Bilddateien auf makabre Weise als lus[g und als
schwarzen Humor empfunden. Es treffe zu, dass er sich gegenüber
Polizeioberwachtmeisterin ... unpassend geäußert habe. Nachdem er damit konfron[ert
worden sei, habe er dies aber unterlassen. Die Vorfälle bezüglich Polizeioberwachtmeisterin
... gab er zu, sei aber nicht maßgeblich an den Mobbing-Ak[onen beteiligt gewesen. Hierfür
würde er sich entschuldigen. Das Ausmaß dieser Ak[onen habe er verkannt. 9Der
Bezirkspersonalrat der ... hat der vorgesehenen Entlassung am 11. Mai
2016 zuges[mmt. 10Mit Bescheid des Präsidiums der ... vom 12. Mai 2016 wurde der