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Gericht
BGH
Datum
06.05.1964
Aktenzeichen
2 StR 467/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 13580
Entscheidungsname
[Nicht verfügbar]
ECLI
[Nicht verfügbar]
Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1964, Az.: 2 StR 467/63
Rechtsmittel
In der Strafsache
hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
in der Sitzung vom 6. Mai 1964, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Dr. Baldus als Vorsitzender,
Bundesrichter Dr. Dotterweich Bundesrichter Scharpenseel Bundesrichter Meyer Bundesrichter Henning als
beisitzende Richter,
Bundesanwalt Dr. ... in der Verhandlung, Oberstaatsanwalt ... bei der Verkündung als Vertreter der
Bundesanwaltschaft,
Justizangestellter ... als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen daß Urteil des Schwurgerichts in Kassel
vom 9. Januar 1963 werden verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der
Staatsanwaltschaft werden der Staatskasse auf erlegt.
Gründe
Das Schwurgericht hatte den Angeklagten wegen eines Verbrechens der Beihilfe zum Mord in einer
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