Anfang der 1920er Jahre begann
mit dem Aufbau einer Privatsammlung
und trug im Laufe der Zeit einen beachtlichen Bestand an modernen Kunstwerken zusammen.
1940 und 1941 wurden
und seine zweite Ehefrau
gezwungen, ihre Villa in Berlin-Grunewald mit der luxuriösen Wohnungseinrichtung und einem Teil der
Kunstsammlung zu verkaufen. Nach der Versteigerung - bei welcher das streitgegenständliche Bild nicht mit umfasst war - mussten
und
vom 1. März
1941 an in eine 2-Zimmer-Wohnung in einem sogenannten "Judenhaus" - hier wurden
aus ihren Wohnungen vertriebene Juden zusammengepfercht - in der Wissmannstraße
11 in unmittelbarer Nähe ihrer ehemaligen Villa umziehen. Aus Platzmangel, aber auch
aus Angst vor weiteren Zwangsverkäufen hatte das Ehepaar dabei auch Objekte in Kisten verpackt, die sie bei Freunden und Bekannten unterstellten.
wurde im
selben Jahr in ein Arbeitslager nach Lettland deportiert. Sie überlebte, konnte aber erst
Jahrzehnte später die Sowjetunion Richtung Argentinien verlassen
wurde am 14. April 1942 vom Bahnhof Grunewald ins Warschauer Ghetto
deportiert und nachfolgend in Auschwitz ermordet.
In einem Zeitraum zwischen vor 1941 und 1942 - der genaue Zeitpunkt ist zwischen
den Parteien streitig - gelangte das streitgegenständliche Gemälde in den Besitz von Dr.
med.
XXXX, wobei zwischen den Parteien auch die näheren Umstände des Erwerbes streitig sind und diese zudem weitgehend im Dunkeln liegen.
Im Jahre 1967 schenkte Dr.
XXXX das Gemälde seinem Sohn, Herrn
XXXX, dessen Ehefrau die Beklagte ist. Ab diesem Zeitpunkt hing das Gemälde in der gemeinsamen Ehewohnung der Beklagten und ihres Ehemannes Herrn
. XXXX.
Im Jahre 1989 nahm Herr
. XXXX Kontakt zu Max Pechstein, dem Sohn des
Malers Pechstein auf. Wegen des genauen Inhalts der geführten Korrespondenz wird auf
die Schreiben vom 23.10.1989 (Bl. 74/75), 29.10.1989 (Bl. 102 f) und 03.11.1989 (Bl. 76)
verwiesen.
Hiernach wurde das Gemälde im Werksverzeichnis von Pechstein (Anlage K1) unter dem
Titel "Blumenstrauß" unter der Nummer 1918/8 aufgenommen. Dort findet sich unter der
Provenienz der Vermerk
1
"National-Galerie Berlin, Inv.-Nr. A II 305 (1919 - 1925) >
, Berlin
(1925 - ca. 1941/42); Privatsammlung, Deutschland (1941 oder 1942 in Berlin erworben, seitdem in Familienbesitz)
1
Das Gemälde war eine der beiden ersten Pechstein-Erwerbungen Ludwig Justis für
die Neue Abteilung der Nationalgalerie im Kronprinzenpalais. 1925 wurde das Werk
gegen die Gemälde Flusslandschaft und Mädchen am Strand (beide 1923) beim
Künstler eingetauscht. Es war jedoch noch im Bestandsverzeichnis von 1928 vermerkt. Eventuell handelt es sich um ein Versehen, denn es fällt auf, dass das Gemälde Gladiolen (1918/1) im Verzeichnis von 1928 fehlt, obwohl es bis 1937 in der
Sammlung der Nationalgalerie verblieb."
- Seite 2 von 9 -