Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt die Beklagte. Von Rechts wegen Der am 28. Dezember 1905 geborene jüdische Kläger, ein Journalist und Schri[steller, war seit Oktober 1931 Leiter der Werbe- und Presseabteilung sowie des Verlags der Firma Haus B. ZigareYenfabrik GmbH, deren Anteile von der B. A. T. Company, jetzt BAT ZigareYenfabrik GmbH, übernommen worden waren. Diese Stellung mit 1.000 RM monatlich übersteigenden Bezügen verlor der Kläger im Herbst 1933. Seine vor der Entlassung ausgeübte journalisbsche Täbgkeit endete, als er am 7. März 1935 aus der Reichsschri[tumskammer ausgeschlossen wurde. 1939 wanderte er nach den USA aus. Im Oktober 1944 erlangte er eine Stellung, die ihm mit steigendem Einkommen schließlich eine ausreichende Lebensgrundlage bot. Im Februar 1962 kehrte er in die Bundesrepublik zurück. Am 8. Oktober 1957 haYe der Kläger bei der Entschädigungsbehörde in Berlin Ansprüche "wegen Schadens im beruflichen und wirtscha[lichen Fortkommen (88 64 bis 137 BEG)" sowie an Vermögen angemeldet und den vorstehenden Sachverhalt geschildert. Die Behörde ermiYelte einen Entschädigungszeitraum vom 1. Oktober 1933 bis 31. Dezember 1944 und hielt die Einstufung in 2

Select target paragraph3