verstoße zudem gegen ihre Neutralitätspflicht als Versammlungsbehörde. Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit würden erheblich verletzt und es bestehe keine Rechtsgrundlage. Die Aussagen des Bürgermeisters verstießen gegen das Sachlichkeitsgebot, da die BDS-Bewegung nicht als antisemitisch bezeichnet werden dürfe. Die Verbindung zu den rechtsextremen Morden in Halle stelle eine besondere Beleidigung der Klägerin dar, die selbst Opfer antisemitischer Beleidigungen sei. Die Klägerin werde lediglich mit dem Verweis auf die BDS-Kampagne als antisemitisch und israelfeindlich bezeichnet. Ein tatsächlicher Anhaltspunkt hierfür bezogen auf die Klägerin liege nicht vor. Die Äußerungen verstießen auch gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Dabei sei der Schaden aufgrund der persönlichen Geschichte der Klägerin besonders hoch. Den weiteren Anträgen hinsichtlich des Entzugs von Förderung sei stattzugeben, da die Klägerin weiterhin in Frankfurt auftreten wolle und von der Androhung selbst betroffen sei. Sie sei seitdem nie wieder von den Organisatorinnen der Veranstaltung von 2019 eingeladen worden, weil diese den Entzug öffentlicher Förderung durch die Beklagte befürchteten. Soweit sich die Beklagte auf den Beschluss des Bundestages vom 17. Mai 2019 berufe, habe dieser keine rechtlichen Auswirkungen und verstoße seinerseits gegen das Sachlichkeitsgebot und die Grundrechte der Klägerin. Die dort angeführte Definition für Antisemitismus halte einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Zudem lasse die Beklagte außer Acht, dass zahlreiche Organisationen die Forderungen der BDS-Bewegung wegen der anhaltenden israelischen Apartheid unterstützten. 12 Die Klägerin beantragt nach entsprechendem Hinweis in der mündlichen Verhandlung am 4. Mai 2023 nunmehr, 1. festzustellen, dass die Öffentlichmachung der Pressemitteilung der Beklagten vom 11.10.2019 auf der Webpräsenz „https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2855&_ffmpar[_id_inhalt]=36159609“ in Form von: „Inakzeptabel für Frankfurt: Bürgermeister J. fordert Absage des geplanten Sympathisanten-Treffens der antisemitischen Israelhasser Im Frankfurter K. ist für Dienstag, 15. Oktober 2019, um 19 Uhr die Veranstaltung „Meinungsfreiheit statt Zensur“ angesetzt. Diese bietet eine Plattform für die antisemitische BDS-Bewegung, Bürgermeister J. fordert die Absage dieser Veranstaltung. „Dass eine Woche nach dem brutalen antisemitischen Anschlag in Halle Sympathisanten judenfeindlicher Israelhasser im Frankfurter K. zusammen kommen wollen, ist völlig inakzeptabel. Dass die Organisatoren vom L., M., N. und dem O. hier eine Plattform für die antisemitische BDS-Bewegung bieten wollen, ist eine Schande und zeigt, dass der Israel bezogene Antisemitismus zu viele Helfershelfer in unserem Land hat“, sagt J. „Die vorgesehenen Redner A. und D. sind nicht nur überzeugte BDS-Unterstützer, sondern besitzen zudem in Person von D. auch Sympathien für den extremistischen Flügel der Palästinensischen Befreiungsorganisation. Wer diesen Personen eine Bühne bietet, fördert die Judenfeindlichkeit in unserem Land. Wer über Meinungsfreiheit diskutieren will, darf Antisemitismus keinen Vorschub leisten. Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine verbrecherische Haltung. Wer BDS noch immer als friedliche Menschenrechtsbewegung bewertet, verkennt deren wirkliches Ziel der Vernichtung Israels. Wo - Seite 4 von 12 -

Select target paragraph3