Gericht:
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
ECLI:
Dokumenttyp:
Quelle:
VG Frankfurt 7. Kammer
Normen:
§42 Abs. 2 VwGO, § 43 Abs. 1 VwGO, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Art. 5
Abs. 1 und 2 GG, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ... mehr
04.05.2023
7 K 851/20.F
ECLI:DE:VGFFM:2023:0504.7K851.20.F.00
Urteil
Amtliche Äußerung eines Bürgermeis-
ters verstieß gegen Sachlichkeitsgebot
Leitsatz
1. Es fehlt an einer Klagebefugnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO, wenn es sich nur um ei-
ne „reflexartige“ tatsächliche Betroffenheit der Klägerin handelt, die als bloße möglicherweise belastende Nebenwirkung einer verwaltungsinternen oder nicht unmittelbar an die Klägerin
gerichteten Maßnahme sie nicht in ihren eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten betrifft.
2. Aus der spezifisch demokratischen Komponente des Sachlichkeitsgebots folgt, dass ein
Amtswalter oder eine Amtswalterin, die am politischen Diskurs teilnimmt, Äußerungen an
dem Gebot eines rationalen und sachlichen Diskurses auszurichten hat. Das schließt eine Meinungskundgabe beispielsweise auch durch symbolische Handlungen nicht aus, fordert aber
den Austausch rationaler Argumente, die die Ebene argumentativer Auseinandersetzung nicht
verlassen (BVerwG, Urteil vom 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, BVerwGE 159, 327, juris, Rn. 29).
Tenor
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten auf ihrer Internetseite „www.frankfurt.de“ veröffentlichte Pressemitteilung vom 11. Oktober 2019:
„Inakzeptabel für Frankfurt: Bürgermeister J. fordert Absage des geplanten
Sympathisanten-Treffens der antisemitischen Israelhasser
Im Frankfurter K. ist für Dienstag, 15. Oktober 2019, um 19 Uhr die Veranstaltung „Meinungsfreiheit statt Zensur“ angesetzt. Diese bietet eine Plattform für die antisemitische BDS-Bewegung, Bürgermeister J. fordert die Absage dieser Veranstaltung.
„Dass eine Woche nach dem brutalen antisemitischen Anschlag in Halle
Sympathisanten judenfeindlicher Israelhasser im Frankfurter K. zusammen
kommen wollen, ist völlig inakzeptabel. Dass die Organisatoren vom L., M.,
N. und dem O. hier eine Plattform für die antisemitische BDS-Bewegung bieten wollen, ist eine Schande und zeigt, dass der Israel bezogene Antisemitismus zu viele Helfershelfer in unserem Land hat“, sagt J.
„Die vorgesehenen Redner A. und D. sind nicht nur überzeugte BDS-Unterstützer, sondern besitzen zudem in Person von Herrn D. auch Sympathien
für den extremistischen Flügel der Palästinensischen Befreiungsorganisation. Wer diesen Personen eine Bühne bietet, fördert die Judenfeindlichkeit in
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