LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.06.2022 - 5 Sa 256/21 Fundstelle openJur 2022, 16195 Rkr:  AmtlSlg:  Arbeitsrecht Tenor 1 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 06.10.2021 -1 Ca 277/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 3 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines Grundschullehrers wegen des Vorwurfs einer mangelnden Verfassungstreue. 4 Der 1964 geborene Kläger absolvierte eine Ausbildung zum Maschinenschlosser und betreibt seit langem eine Kampfsport-/Kampfkunstschule. Zum 24.04.2015 stellt ihn das beklagte Land als teilzeitbeschäftigten Sportlehrer ein. Der Kläger war zunächst in der Grundschule F. in W. eingesetzt. Von dort wechselte er zur Grundschule D. M. und nahm sodann am 01.08.2016 eine Tätigkeit in der Grundschule L. auf. Die Arbeitsverträge nehmen Bezug auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in seiner jeweiligen Fassung. Der Kläger bezog zuletzt eine monatliche Vergütung der Entgeltgruppe 10 TV-L in Höhe von € 1.731,24 brutto. 5 Am 10.12.2020 erhielt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Landeskriminalamt Auszüge der Ermittlungsakten zu den Aktivitäten des Klägers in dem Nordkreuz-Netzwerk. Wiedergegeben sind dort verschiedene den Kläger betreffende Chats in der Telegram-Gruppe "NordCom“ sowie einzelner Gruppenmitglieder untereinander. Die Gruppe Nordkreuz diente als Informationskanal, die Gruppe NordCom als Diskussionsplattform. Gründer und Administrator dieser Gruppen war Herr M. G., der sich im Chat "Ombre“ nennt. Der Kläger nutzte in der Chat-Gruppe die Mobilfunk-Telefonnummer 0173/932... und die Telegram-ID 1979.... Er war dort unter dem jeweils ersten Teil seines Vor- und seines Nachnamens registriert. Nach den Ermittlungen des Landeskriminalamtes fanden sich in den Chats des Klägers mit Herrn G. sowie der Gruppe NordCom u. a. folgende Posts: 6 Datum/Uhrzeit Absender Empfänger 08.04.2016 L. 08.04.2016 Ombre 09.04.2016 Ombre S. ... Dein Kumpel R., heißt mit Nachnamen H.? 09.04.2016 Ombre S. Wollte R. richtig in unsere Gruppe oder nur informativ in Com? 09.04.2016 S. Ombre nimm ihn mal riner ist gut aufgestellt und ordnet sich ein! 10.04.2016 07:51 Uhr Ombre [Kläger] Moin R., habe gestern deine Mobilnummer von J. erhalten und kann dich nun in unsere Gruppe einfügen. Gib mal bitte dazu kurz Rückmeldung! Gruß, Ombre 12:49 Uhr [Kläger] Ombre Hallo Ombre, das freut mich ja, dass es geklappt hat. Beste Grüße R. (Ohne [Kläger] Ombre Bild einer Frau mit 3 Kindern, die mit einer Pistole zielt, und dem Text: Zeitangabe) Ombre ... R. H. fragt, ob er auch in com aufgenommen werden kann? ... Ist der R., den auch S. kennt und der damals mit in Warin war? DIE POLIZEI BRAUCHT MINDESTENS 5 MINUTEN. SIE NUR SEKUNDEN. SELBSTVERTEIDIGUNG IST EIN MENSCHENRECHT.

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