270.000 europäische Juden nach Auschwitz deportiert. Davon wurden mindestens 190.000 Menschen unmittelbar nach ihrer Ankunft in den neu errichteten Gaskammern von Birkenau getötet. Hinzu kamen ab Mai 1944 erste Transporte im Rahmen der sogenannten „Ungarn-Aktion“. Nunmehr sollte nach der deutschen Invasion in Ungarn am 19. März 1944 auch die im Gebiet Ungarns lebende jüdische Bevölkerung systematisch der Tötung zugeführt werden. Vorbereitungen hierzu waren bereits im Frühjahr 1944 mit dem zwangsweisen Zusammentreiben der jüdischen Bevölkerung in Sammelstellen auf ungarischem Gebiet erfolgt. Parallel dazu waren auch im Konzentrationslager Ausschwitz personelle und logistische Vorbereitungen für die bisher größte Deportationswelle getroffen worden. Insbesondere war der bereits begonnene Bau des Gleisanschlusses innerhalb des Lagers Birkenau mit Hochdruck vorangetrieben worden, um die Menschen aus den erwarteten Transporten schneller und mit geringerem Personalaufwand der Tötung zuführen zu können. Es waren zusätzliche Verbrennungsgruben ausgehoben und die Häftlingssonderkommandos, die mit der Verbrennung der Leichen und dem Sortieren der Wertsachen der Häftlinge befasst waren, verstärkt worden. Die ersten Züge aus Ungarn trafen noch an der alten Rampe zwischen Auschwitz und Birkenau ein. Am 2. Mai 1944 kamen die ersten, am 28. und 29. April 1944 gestarteten zwei Züge mit insgesamt 3.800 Insassen der Lager Kistarcsa und Topoly an, von denen mindestens 2.600 Männer, Frauen und Kinder sofort in den Gaskammern getötet wurden. Es folgten bis zum 16. Mai 1944 sieben weitere Transporte aus Ungarn mit je mindestens 3.000 Deportierten, von denen mindestens 75 % sofort in den Gaskammern getötet wurden. 53 Insgesamt kamen im Zeitraum von Januar 1943 bis zum 16. Mai 1944 an der alten Rampe ca. 295.000 Deportierte an. Mindestens 208.000 von ihnen wurden unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Gaskammern von Birkenau umgebracht. 54 Frühestens ab dem 17. Mai 1944 kamen alle Deportationszüge an der neuen Rampe im Lager Birkenau an. Von diesem Zeitpunkt an waren die für das Stammlager zuständigen Kompanien – und damit auch der Angeklagte, welcher der für das Stammlager zuständigen 3. Kompanie angehörte – mit der Sicherung der ankommenden Transporte nicht mehr befasst. Ein Umstellen der Rampe war hier nicht mehr erforderlich, weil die Züge innerhalb des Lagers entladen wurden und das Lager selbst durch die elektrische Umzäunung und die kleine Postenkette ausreichend gesichert war. Die Absicherung der Selektionen und der anschließenden Tötungen oblag jetzt allein den Wachkompanien von Birkenau. 55 dd) 56 Auch diejenigen Deportierten, die bei der Selektion an der Rampe als arbeitsfähig ausgewählt wurden, sollten nach dem Vernichtungsplan der nationalsozialistischen Führung den Tod finden. Zuvor sollte jedoch ihre Arbeitskraft ausgebeutet werden. Sie mussten im Anschluss an die Selektion eine entwürdigende Prozedur über sich ergehen lassen, die sowohl für die dem Stammlager Zugewiesenen als auch für die Birkenau zugeteilten Deportierten identisch war. Sie zielte darauf ab, den Menschen die Individualität zu nehmen, sie zu Objekten zu degradieren und sie dadurch für die beabsichtigte, anschließende Verwendung als Arbeitssklaven gefügig zu machen. Sie wurden zunächst in Gruppen in die im Lagerjargon „Sauna“ genannten Baracken überführt, wo die „Desinfektion“ erfolgte. Die Deportierten mussten sich vollständig entkleiden, ihre Kleidung wurde eingezogen. Dann wurde ihnen der Kopf rasiert und die Körperbehaarung der Achseln und des Schambereichs entfernt. Der nackte Körper wurde auf versteckte Wertgegenstände untersucht. Vielen Deportierten wurde eine Gefangenennummer auf den linken Unterarm tätowiert. Anschließend wurden die 57

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