Trinkwasser zur Verfügung, Essen gab es nicht. Da die Deportierten die Waggons nicht
verlassen durften und dort Toiletten nicht vorhanden waren, mussten sie ihre Notdurft
innerhalb des Wagens verrichten. Aufgrund der extrem belastenden Bedingungen verstarben
die Schwächsten – Kinder, Alte und Kranke – schon während des Transportes. Im Angesicht
ihrer Leichen mussten die Übrigen die Fahrt fortsetzen.
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Bei der Ankunft der Züge an der alten Rampe zwischen Auschwitz und Birkenau war alles
darauf ausgerichtet, den Vernichtungsprozess schnell und reibungslos voranzutreiben, um
Panik oder Widerstand unter den Deportierten erst gar nicht aufkommen zu lassen. Dazu
wurde bewusst eine Drohkulisse aufgebaut, indem die Mitglieder des SSTotenkopfsturmbanns bewaffnet und in Uniformen zum einen die Rampe komplett umstellten
und abriegelten, zum anderen weiteres SS-Personal – unterstützt durch sich aggressiv
gebärdende und laut bellende Hunde – auf der Rampe selbst patrouillierten. Nach dem
Anhalten eines Zuges rissen dazu bestimmte Insassen des Konzentrationslagers –
sogenannte „Funktionshäftlinge“ – die Türen der Waggons auf und forderten die durch den
extrem kräftezehrenden Transport völlig geschwächten und demoralisierten Menschen mit
lauten und barschen Anweisungen – „Los, sofort raus, schnell alle raus“ auf, den Zug zu
verlassen. Durch die wahrheitswidrige Behauptung, das Gepäck werde ihnen nachgebracht,
wurden sie veranlasst, ihr Hab und Gut in den Waggons oder auf dem Bahnsteig
zurückzulassen. Zugleich nährte diese Zusage die Hoffnung der Deportierten, in Auschwitz
eine Zukunft zu haben. Zwar waren sie durch das bedrohliche Szenarium eingeschüchtert.
Sie nahmen auch die rauchenden Schornsteine und den Geruch nach verbranntem Fleisch
wahr. Da sie sich hierauf aber keinen Reim machen konnten, rechneten fast alle der
Deportierten weiterhin nicht mit ihrer Tötung.
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Nachdem alle Ankömmlinge die Züge verlassen hatten, erfolgte die Selektion. Um jeden
Widerstand im Keim zu ersticken, wurden die Deportierten in großer Eile und mit brüsken
Rufen angewiesen, sich bei verschiedenen Gruppen einzuordnen. Kleine Kinder bis zum
Alter von maximal 15 Jahren und ihre Mütter sowie Alte und behinderte Menschen wurden
sofort ausgesondert, um der Tötung in den Gaskammern zugeführt zu werden. Sie waren für
die SS ohne Wert, da sie nicht zur Arbeit herangezogen werden konnten. Die an sich
arbeitsfähigen Mütter beließ man bewusst bei ihren Kindern, um nicht durch eine erzwungene
Trennung Unruhe unter den Deportierten hervorzurufen und den vorgesehenen Ablauf zu
gefährden. Die übrigen Deportierten mussten sich nach Geschlechtern getrennt in
Fünferreihen aufstellen. Wer den Anweisungen nicht sofort Folge leistete, wurde mit
Stockschlägen dazu veranlasst. Die angesichts der rigorosen Trennung von Familien – es
verblieb keine Gelegenheit, sich voneinander zu verabschieden – verunsicherten und
verängstigten Menschen, beruhigte das SS-Personal mit der Lüge, sie würden sich bereits
am nächsten Tag wiedersehen. So sollte weiterhin Unruhe vermieden und der reibungslosen
Fortgang der Selektion gewährleistet werden.
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Die Menschen wurden sodann reihenweise auf einen SS-Arzt, zumeist in Begleitung eines
SS-Offiziers, zugetrieben, welche die Auswahl der Arbeitsfähigen unter den Deportierten
durchführten. Die Entscheidung wurde allein aufgrund einer kurzen Inaugenscheinnahme des
Vorgeführten, allenfalls zusätzlich aufgrund einer knappen Befragung zu Alter und Beruf,
vorgenommen. Dabei spielte der jeweilige Bedarf an Arbeitskräften eine große Rolle. Junge,
kräftige Menschen und solche mit einem Beruf, für den man Verwendung hatte, wurden im
Umfang des Bedarfs als arbeitsfähig ausgewählt. Schwache und Kranke wurden dagegen als
zur Tötung bestimmt ausgesondert. Die Entscheidung fiel mit einer flüchtigen Handbewegung
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