des Arztes oder SS-Mannes innerhalb weniger Sekunden. Der Sinn der Selektion blieb den allermeisten Deportierten auch jetzt noch verborgen, so dass diese ruhig und widerstandslos den weiteren Anweisungen folgten. cc) 47 Der ganz überwiegende Teil der Deportierten, mindestens 75 % eines Transportes, wurde zur sofortigen Tötung in den Gaskammern selektiert. Diejenigen von ihnen, die nicht in der Lage waren, den Weg zu den Krematorien zu Fuß zurückzulegen, wurden von der alten Rampe mit bereitstehenden Lastwagen zu den Gaskammern des Lagers Birkenau gefahren. Die übrigen wurden zu Fuß – von SS-Wachleuten bewacht – bis zum Eingangstor des Lagers Birkenau begleitet, dort an die für den Dienst im Lager zuständigen SS-Leute übergeben und von diesen schließlich bis zu den Gaskammern gebracht. Mit den Deportierten fuhr sogleich auch ein sogenannter „Sanka“ (Sanitätskrankenwagen) mit zu den Krematorien, in welchem das für die Tötungen in den Gaskammern benötigte Gift Zyklon B befördert wurde. Die Massentötungen in den Gaskammern wurden seit dem Frühjahr 1942 auch in Birkenau durchgeführt, weil die Kapazität des im Stammlager befindlichen Krematoriums die immer zahlreicher und umfangreicher eintreffenden Transporte nicht bewältigen konnte. Sie erfolgten bis zum Frühjahr 1943 in den beiden für diesen Zweck provisorisch umgestalteten ehemaligen Bauernhäusern, die westlich hinter dem Bereich der Lagers Birkenau in einem Wäldchen gelegen waren. Nach Fertigstellung der neu errichteten Gaskammern mit den Krematorien II bis IV ab dem Frühjahr 1943 wurden die Massentötungen in diesen durchgeführt. Die als Krematorien II und III bezeichneten, am Ende der Hauptlagerstraße gegenüber dem Eingangstor des Lagers gelegenen großen Verbrennungseinrichtungen hatten eine Kapazität von je 1.440 Leichenverbrennungen in 24 Stunden. Die zugehörigen, unterirdisch gelegenen Gaskammern hatten eine Größe von je ca. 200 qm. Neben den Gaskammern lag jeweils ein als Auskleideraum mit Holzbänken und darüber angebrachten Kleiderhaken gestalteter Bereich. Die kleineren Krematorien IV und V – ebenfalls an der Westseite des Lagers, aber weiter nördlich errichtet – verfügten über eine Verbrennungskapazität von je 768 Leichen innerhalb von 24 Stunden. Die zugehörigen, ebenerdig gelegenen Gaskammern hatten eine Grundfläche von insgesamt ca. 240 qm. Auch hier befand sich neben den Gaskammern ein Auskleideraum. 48 An den Krematorien angekommen, wurden die zur Tötung bestimmten Menschen in die Auskleideräume geführt. Damit sie weiterhin keinen Verdacht schöpften und der Vernichtungsplan widerstandslos durchgeführt werden konnte, wurde den Menschen wahrheitswidrig erklärt, sie müssten vor Aufnahme in das Lager duschen und desinfiziert werden. Entsprechende Hinweisschilder waren an verschiedenen Stellen der Gebäude angebracht. Um sie zusätzlich in Sicherheit zu wiegen, wurde ihnen geraten, sich zu merken, wo sie ihre Kleidung hinterlegt hatten, damit sie nach dem Duschen schnell wiedergefunden werden könnte. Wie von Anfang an geplant erfassten dadurch auch jetzt die allermeisten der Totgeweihten nicht, dass ihre Tötung unmittelbar bevorstand. Sie konnten deshalb von SSLeuten – nach Geschlechtern getrennt – widerstandslos in die als Duschräume getarnten Gaskammern geführt werden. Auf diese Weise wurden mehrere hundert, in die großen Gaskammern bis zu 1.600 Menschen, in eine Gaskammer gepfercht. Anschließend verließen die Wachleute die Kammern und verriegelten sie von außen. Sogenannte „Desinfektoren“, das heißt im Umgang mit dem Gift besonders geschulte SS-Leute, schütteten sodann aus einer Büchse das Zyklon B Granulat durch einen Schacht von außen in die Gaskammer hinein. Bei Zyklon B handelt es sich um ein Giftgas, dessen Wirkstoff Blausäure vom menschlichen Körper über die Haut, die Schleimhäute und die Atemwege aufgenommen wird und welches die Zellatmung blockiert. Dadurch führt es letztlich zum Versagen aller 49

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