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Die Angeklagte Z... wurde am ... als einziges gemeinsames Kind ihrer Eltern A. A... und V. B... in Jena als B. A...
geboren. A. A... hatte den Vater der Angeklagten im Rahmen eines Aufenthalts in Rumänien, wo sie Zahnmedizin
studierte, kennengelernt. Eine längere Beziehung konnten die Eltern der Angeklagten zueinander nicht aufbauen. Sie
waren nie miteinander verheiratet. Die Angeklagte hatte zu ihrem Vater, der die Vaterschaft niemals anerkannte, bis zu
dessen Tod im Jahr 2000 keinen Kontakt. Die Angeklagte wurde nach ihrer Geburt zunächst von den Großeltern
mütterlicherseits in J. betreut, da die Mutter bis Mitte 1975 ihr Studium in Rumänien fortsetzte. Danach lebte die
Angeklagte zum Teil zusammen mit ihrer Mutter bei Herrn G. T..., den die Mutter am xx. xx 1975 in Jena heiratete.
Beide, also die Mutter und die Angeklagte Z..., nahmen den Nachnamen T... an. Diese Beziehung scheiterte schon
nach kurzer Zeit. Die Angeklagte zog Ende 1976 zusammen mit ihrer Mutter wieder zu den Großeltern. Die Ehe ihrer
Mutter mit Herrn T... wurde am ... 1977 geschieden. Bald darauf ging die Mutter der Angeklagten eine Beziehung zu
Herrn G. Z... ein und heiratete diesen. Die Mutter und die Angeklagte nahmen den Namen Z... an. Die Mutter zog zum
Ehemann nach O..., während die Angeklagte ab ihrem dritten Lebensjahr unter der Woche in J. einen Kindergarten
besuchte und von der Großmutter betreut wurde. Lediglich die Wochenenden verbrachte sie bei ihrer Mutter und deren
damaligem Ehemann. Im Jahr 1979 wurde die Ehe zwischen der Mutter und Herrn Z... geschieden. Da die Mutter an
verschiedenen Allergien litt, konnte sie ihrem Beruf als Zahnärztin nicht nachgehen. Sie nahm eine Stelle in der
Ökonomieabteilung bei der Firma Zeiss in G. als Buchhalterin an und qualifizierte sich in einem fünfjährigen
Fernstudium zur Ökonomin weiter. 1991 wurde der Mutter jedoch gekündigt und sie konnte erst 1996 wieder eine
Beschäftigung finden. Von 1979 bis 1996 lebten die Mutter und die Angeklagte Z... gemeinsam in zwei verschiedenen
Wohnungen in Jena Es handelte sich dabei von 1979 bis 1985 um ein Ein-Zimmer-Apartment mit Schlafnische in Jena.
Von 1985 bis 1996 lebten die beiden Frauen in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Jena. Diese Wohnung wurde im Sommer
1996 zwangsgeräumt, weil die Mutter der Angeklagten die Miete nicht mehr bezahlte. Übergangsweise wohnte die
Angeklagte zunächst wieder bei ihrer Großmutter und zog dann noch im Herbst 1996 in die Wohnung der Familie ihres
damaligen Freundes U. B... um. Im Januar 1997 bezog die Angeklagte ihre erste eigene Wohnung in der Sch.straße in
Jena, die sie bis zur Flucht im Januar 1998 nutzte.
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Die Angeklagte wurde im Jahr 1981 altersgerecht eingeschult. Nach der vierten Klasse besuchte sie die "J.-W.-v.-G."Oberschule, die sie nach der 10. Klasse, also im Jahr 1991, abschloss. ... Nach ihrem Schulabschluss konnte sie
keinen Ausbildungsplatz in ihrem Wunschberuf "Kindergärtnerin" finden. Die Angeklagte Z... arbeitete sodann vom XX.
XX 1992 bis zum XX. XX 1992 als Malergehilfin bei der Jugendwerkstatt der Stadt J.. Zum XX. XX 1992 begann sie bei
der Firma Gartenbau L... in der Nähe von J. eine Ausbildung zur Gärtnerin für den Gemüseanbau. Trotz dieser
Fachrichtung der Ausbildung hoffte die Angeklagte, sie könne sich in dem Lehrberuf kreativ, im Sinne einer künstlerischfloristischen Tätigkeit, mit Blumen betätigen. Dies war aber zu ihrer Enttäuschung dann in der Praxis nicht der Fall, weil
sie entsprechend der Fachrichtung Gemüseanbau hauptsächlich mit Feldarbeit und Arbeiten im Gewächshaus betraut
wurde. Die Ausbildung schloss die Angeklagte am XX. XX 1995 mit einem "befriedigenden" Ergebnis erfolgreich ab.
Eine Arbeitsstelle in ihrem erlernten Beruf fand die Angeklagte nicht, sondern war im Zeitraum vom XX. XX 1996 bis
zum XX. XX 1997 im Rahmen einer ABM-Maßnahme erneut als Malerhelferin tätig. In der gesamten Phase der Flucht
(1998–2011) ging die Angeklagte keiner entgeltlichen Erwerbstätigkeit nach.
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Im Alter von circa 15 Jahren lernte die Angeklagte M. R... ihren ersten Freund und ersten Sexualpartner, kennen. Dieser
war damals etwa 20 Jahre alt. Er lebte von Diebstählen, an denen sich die Angeklagte ebenfalls beteiligte. Nach der
Trennung von M. R... ging die Angeklagte – im Jahr des Besuchs der Abschlussklasse, also 1990 oder 1991, – eine
Beziehung mit dem verstorbenen U. M... ein, den sie schon länger aus der Clique aus dem Wohngebiet kannte. An
ihrem 19. Geburtstag, ..., lernte sie U. B... kennen und verliebte sich in ihn. U. M... ging im April 1994 zur Bundeswehr.
Sie trennte sich von ihm und blieb ihm freundschaftlich verbunden. Sie ging eine Beziehung mit U. B... ein, die bis zu
dessen Tod am 04. November 2011 bestand.
Das Verhältnis der Angeklagten zu ihrer Mutter wurde ab Anfang der neunziger Jahre zunehmend schlechter. Mit dem