747
Ohne das sofortige Eingreifen der Feuerwehr hätte der Brand in der Haushälfte Nr.** über die Blindtüre der
Brandwohnung, die bereits am Durchbrennen war, auf die aus Holz bestehende Treppe und das hölzerne
Treppengeländer übergegriffen. In diesem Fall wäre der Fluchtweg für Personen aus den Dachgeschosswohnungen
abgeschnitten gewesen, sodass die Gefahr des Todes durch Verbrennen bestanden hätte. Zudem waren von den
freigesetzten hochgradig toxischen Rauchgasen in der Haushälfte Nr. ** auch das Treppenhaus und die
Dachgeschosswohnungen sowie in der Haushälfte Nr. **a die Wohnung der Geschädigten E... betroffen. Die
Trennwand zwischen der Wohnung der Angeklagten Z... und der Wohnung der Geschädigten E... wies infolge der
Explosion erhebliche Risse auf, durch die sich durch den Brand entstandene giftige Rauchgase ungehindert in die
Wohnung der Geschädigten ausbreiten konnten. Die Einatmung der im Brandrauch enthaltenen Giftgase kann rasch zur
Bewusstlosigkeit und zum Tod führen. Hätten sich die Handwerker Por... und K... in den Dachgeschosswohnungen
aufgehalten und wäre die Geschädigte B... nicht von ihren Nichten aus ihrer Wohnung geholt worden, hätte für sie die
Gefahr einer tödlichen Rauchgasvergiftung bestanden. Nachdem die Angeklagte Zs... vom Tatort geflüchtet war, rief sie
um 15:19 Uhr den Angeklagten E... an und bat ihn, sie abzuholen. Er traf sich mit ihr 10–15 Gehminuten von der
F.straße entfernt an der Kreuzung C.straße/D.straße, nahm sie mit in seine Wohnung und gab ihr auf ihre Bitte hin
Kleidung seiner Ehefrau. Die Angeklagte wechselte ihre nach Benzin riechende Kleidung und ließ sich vom Angeklagten
E... zum Bahnhof in Ch. fahren.
748
Am 05. November 2011 rief sie die Eltern U. M... und U. B... an und teilte ihnen den Tod ihrer Söhne mit. Die
Briefumschläge mit dem Bekennervideo des NSU, die sie aus der Wohnung mitgenommen hatte, versandte sie an
politische, religiöse und kulturelle Einrichtungen sowie an Presseunternehmen, um entsprechend dem mit U. B... und U.
M... gefassten Plan die von ihnen als Organisation NSU begangenen Morde und Sprengstoffanschläge mit der
besprochenen Zielsetzung ohne Offenlegung ihrer eigenen Identität der Öffentlichkeit bekanntzumachen.
749
Die Angeklagte Z... reiste die nächsten Tage mit dem Zug nach L., H., G., B., H. und J. und stellte sich schließlich am
08. November 2011 in Begleitung ihres Verteidigers Rechtsanwalt L... bei der Polizei.
750
Die Geschädigte E... erlitt am Abend des 04. November 2011 einen Zusammenbruch und begann heftig zu zittern. Sie
bedurfte der Hilfe eines Notarztes, der ihr eine Beruhigungsspritze verabreichte. Die Geschädigte, die aufgrund des
Brandes ihre Wohnung verloren hatte, litt unter dieser Situation in der Folge sehr. Sie fand für die nächsten Wochen die
Möglichkeit, bei Verwandten zu wohnen. Ihren Nichten gelang es zwar, in der Nähe eine neue Wohnung für ihre Tante
zu finden. Doch war dies für die Geschädigte kein adäquater Ersatz. Sie litt darunter, die für ihre Wünsche und
Bedürfnisse besonders günstige Wohnung, die gegenüber den Wohnungen ihrer beiden Nichten gelegen war, verloren
zu haben.
751
Die beiden Mehrfamilienhäuser F.straße mussten aufgrund des Brand- und Explosionsgeschehens vom 04. November
2011 als einsturzgefährdet abgerissen werden. Der entstandene Sachschaden betrug circa 225.000 €. Der Handwerker
H. Por... erlitt aufgrund des Verlustes seiner Arbeitsgeräte einen Schaden in Höhe von mindestens 3.000 €, den er
selbst tragen musste.
752
Die Angeklagte Z... war bei ihren Handlungen in vollem Umfang schuldfähig.
753
Die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... lernten den Angeklagten B... erst nach ihrer Flucht kennen, als sie 1998 in
der L. Straße wohnten. Sie trafen den Angeklagten E... zunächst ein- bis zweimal im Monat. Nach der Geburt des ersten
Sohnes des Angeklagten E... wurde der Kontakt sporadischer.
754
Nach der Geburt des zweiten Sohnes des Angeklagten E... im August 2006 freundete sich die Angeklagte Z... mit
dessen Ehefrau S. E... an. Ab diesem Zeitpunkt kam es zu häufigen und regelmäßigen Besuchen der Familie E... in der
Wohnung P.straße in Zwickau sowie später auch in der F.straße.
Im Dezember 2006 ermittelte die PD Südwestsachsen in Zwickau wegen eines Diebstahls und einer Sachbeschädigung
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