466 Weitere neun Personen, nämlich R. Ka... T. Tü... Y. S. Şe..., Te... E., Eb. Ak..., Z. K..., U. Yi.., E. A... und S. Ka... befanden sich ebenfalls im unmittelbaren Wirkungskreis der Bombe, wurden aber zufallsbedingt weder getötet noch verletzt. Der Geschädigte M. Ka..., der sich zum Zeitpunkt der Explosion neben dem Fahrrad mit dem Sprengsatz befand, erlitt ein Explosionstrauma, Verbrennungen II. Grades im Gesicht und am linken Arm, Schnitt- und Glassplitterverletzungen im Gesicht, eine Hornhautläsion im Auge, großflächige Weichteilverletzungen an beiden Oberschenkeln sowie am Gesäß und am Rücken. Es mussten ihm neun jeweils 10 cm lange Zimmermannsnägel aus den Muskeln beider Oberschenkel sowie aus dem Rücken, zwei Plastikfremdkörper aus dem rechten Oberschenkel sowie aus dem Gesäß und etwa 100 Splitter aus dem Gesicht operativ entfernt werden. Er befand sich einen Monat in stationärer Behandlung. Bei der anschließend durchgeführten ohrenärztlichen Operation musste ihm das linke Ohr geöffnet und ein bei dem Anschlag zerstörter Knorpel entfernt werden. Das Trommelfell war gerissen. Der Geschädigte leidet aktuell noch an Schwerhörigkeit auf dem linken Ohr. Aufgrund der explosionsbedingten Schädigung am Rücken kann der Geschädigte bis heute keine schwereren Gegenstände heben. Seine bis zum Anschlagstag erfolgte Ausbildung in einem Handwerksberuf – die Zwischenprüfung hatte er bereits abgelegt – musste der Geschädigte aufgrund seiner anschlagsbedingten Beschwerden abbrechen. Er war zunächst eineinhalb Jahre krankgeschrieben. Aufgrund einer sich als Folge des Miterlebens des Bombenanschlags entwickelten posttraumatischen Belastungsstörung war es dem Geschädigten nicht möglich, bis zum Jahr 2011 einer Berufstätigkeit nachzugehen. 2011 begann er eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Nach dem Abschluss dieser Ausbildung nahm er eine Tätigkeit als Justizangestellter auf. Bis heute leidet der Geschädigte an den psychischen Folgen der Tat, an die er insbesondere durch die Narben und die Einschränkungen des Gehörs ständig erinnert wird. 467 Der Geschädigte S. d’A..., der M. Ka... begleitete und zum Zeitpunkt der Explosion ebenfalls gerade an dem Fahrrad mit dem Sprengsatz vorbei ging, erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht und am linken Arm, eine große Risswunde an der linken Schulter, Fremdkörpereinsprengungen an beiden Oberschenkeln, multiple Stich- und Schnittwunden an beiden Beinen sowie eine Trommelfellruptur links. Auch er befand sich mehrere Wochen zur stationären Behandlung im Krankenhaus und leidet bis heute an den Folgen der Tat. Neben den psychischen Folgen leidet er an Einschränkungen des Gehörs im Hochtonbereich und an Schmerzen in den Beinen, die insbesondere beim Sporttreiben auftreten. Er hat Bewegungseinschränkungen an der linken Hand, weswegen weitere operative Eingriffe nötig sein werden. Der Geschädigte S... A... befand sich zum Zeitpunkt der Explosion als Kunde in dem Friseurgeschäft etwa 1 m von dem Sprengzentrum entfernt. Er erlitt multiple Schnitt- und Risswunden mit Fremdkörpereinsprengungen in Form von Glassplittern und Nägeln am rechten Arm, im Gesicht und am Rücken sowie einen Hautdefekt am Schädel. Auch er befand sich in stationärer Behandlung. Bis heute leidet er als Folge der Tat an Angstzuständen. 468 Der Geschädigte K. Gü... der sich ebenfalls als Kunde in dem Friseurgeschäft aufhielt und etwa 1,2 m von dem Sprengzentrum entfernt war, erlitt Schnittwunden an der Nase und an der rechten Hand sowie diverse Schnittverletzungen im Bereich des Schädeldachs und hat bis heute psychische Probleme in Form von Angstzuständen. 469 Auch der Geschädigte M. As... befand sich zum Tatzeitpunkt im Friseurgeschäft; er erlitt eine blutende Wunde im Gesicht. 470 F. Ka..., der sich ebenfalls im Friseurladen aufhielt und etwa 2,5 m von dem Sprengzentrum entfernt war, erlitt eine Platzwunde am linken Hinterkopf und ein Knalltrauma. 471 At. Ö... - auch er ein Kunde im Friseurladen und etwa 3 m von dem Sprengzentrum entfernt – erlitt Schnitt- und Platzwunden an Stirn, rechtem Arm und Hinterkopf, die genäht werden mussten; ein bis zwei Tage war sein Hörvermögen beidseits beeinträchtigt; vom 10. Juni 2004 bis 15. Juni 2004 befand er sich in stationärer Behandlung. A. Öz..., der sich ebenfalls im Friseurladen aufhielt und etwa 2 m von dem Sprengzentrum entfernt war, erlitt Schnitt- und Platzwunden an der Stirn und am Arm sowie einen Tinnitus im linken Ohr; vom 10. Juni 2004 bis 15. Juni 2004 befand er sich in stationärer Behandlung; bis heute hat er psychische Probleme in Form von Schlafstörungen und Albträumen. 472 Auch T. Se... zielt sich zum Zeitpunkt der Explosion in dem Friseurgeschäft, etwa 4 m von dem Sprengzentrum entfernt, auf. Er erlitt multiple Schnittverletzungen an Gesicht, Brust, rechter Schulter, linkem Handgelenk und rechtem Unterarm, die am rechten Arm, an der Brust und an der Schulter genäht werden mussten. Einige Tage lang war das Hörvermögen des rechten Ohrs beeinträchtigt. Er leidet bis heute als Folge des Anschlags an Schlafstörungen. H. Y... der Bruder des Inhabers des Friseurgeschäfts, hielt sich zum Zeitpunkt der Explosion ebenfalls in dem

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