OLG München, Urteil vom 11.07.2018 - 6 St 3/12 Fundstelle openJur 2018, 9551 Rkr:  AmtlSlg:  Strafrecht Tenor 1 I. Die Angeklagte B. Z..., geboren am ... in Jena., ist schuldig 2 des Mordes in zehn tatmehrheitlichen Fällen in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord, dieser in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, davon in 6 Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 3 in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in 32 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 23 Fällen, in Tateinheit mit Herbeiführen einer schweren Sprengstoffexplosion sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 4 in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in 4 in Tateinheit stehenden Fällen und zugleich mit Herbeiführen einer schweren Sprengstoffexplosion, 5 in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und versuchtem Raub mit Todesfolge, 6 in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit versuchtem besonders schwerem Raub sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 7 in Tatmehrheit mit zwei Fällen der besonders schweren räuberischen Erpressung, in einem Fall in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 8 in Tatmehrheit mit zehn Fällen des besonders schweren Raubes, in 6 Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in vier Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung, 9 in Tatmehrheit mit versuchtem besonders schwerem Raub in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 10 in allen Fällen in Tatmehrheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 11 in Tatmehrheit mit jeweils in drei tateinheitlichen Fällen begangener versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie versuchtem Mord sowie mit besonders schwerer Brandstiftung. 12 II. Der Angeklagte A. E..., geboren am ... in E., ist schuldig der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. 13 Im Übrigen wird er freigesprochen. 14 III. Der Angeklagte H. G..., geboren am ... in J., ist schuldig der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen. 15 IV. Der Angeklagte R. W..., geboren am ... in J., ist schuldig der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes. 16 V. Der Angeklagte C. S..., geboren am ... in N.-D./I., ist schuldig der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes. 17 VI. Die Angeklagten werden deshalb verurteilt: 18 Die Angeklagte B. Z... 19 a. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe. 20 b. Die Schuld der Angeklagten wiegt besonders schwer. 21 Der Angeklagte A. E... 22 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. 23 Der Angeklagte H. G... 24 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren. 25 Der Angeklagte R. W... 26 zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. 27 Der Angeklagte C. S... 28 zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren. VII. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, die wegen der Taten entstanden sind, wegen der sie verurteilt

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