Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1144/15
Datum:
02.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 1144/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0902.19K1144.15.00
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger
kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110
% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe
von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
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Die Kläger ist ein deutscher Liedermacher. Er war Jugendführer bei der rechtsextremen
Wiking-Jugend. Als diese 1994 verboten wurde, wurde er Mitglied bei der NPD. Der Kläger
war zudem eines der Gründungsmitglieder des Vereins zur Rehabilitierung der wegen
Bestreitens des Holocaust Verfolgten, einer Organisation, die im Jahr 2008 verboten wurde.
Bei der Bundestagswahl 2005 wurde der Kläger auf dem 3. Platz der rheinland-pfälzischen
Landesliste der NPD geführt. Der Kläger arbeitete an führender Stelle bei dem „Projekt
Schulhof-CD“ der NPD mit, bei dem Musik-CDs an Schüler verteilt wurden. In den Jahren
2009 und 2010 wurde der Kläger jeweils von der NPD als Kandidat zur Wahl des Deutschen
Bundespräsidenten vorgeschlagen.
2
Der Kläger ist Interpret der DVD „ Nun höret mein Lied – Lieder gegen den Zeitgeist“ aus dem
Jahr 2011, auf der aus Anlass des 25-jährigen Bühnenjubiläums des Klägers Filmmitschnitte
von musikalischen Darbietungen in Deutschland und der Schweiz gezeigt werden. Die DVD
beinhaltet 11 Musikbeiträge plus Bonustrack. Zwischen den Liedbeiträgen finden sich
Wortbeiträge des Klägers, in denen er u. a. über seine Weltanschauung referiert.
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4